› Nächster Infoabend 09.04.2024 – 18:00 Uhr
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Infoabend

Di., 09.04.2024, 18:00 Uhr

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Sie möchten Pflegeeltern werden?
Das Wichtigste zuerst:

Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten, müssen Sie nicht verheiratet sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob verschieden- oder gleichgeschlechtlich. Auch Alleinstehende und unverheiratete Paare können ein Pflegekind aufnehmen.

Bei einer dauerhaften Unterbringung der Pflegekinder, sollten Eltern und Kind einen familienentsprechenden Altersabstand haben. Aber auch mit 45 Jahren kann man noch Säuglinge und Kleinkinder bei sich aufnehmen.

Da Kinder zum Spielen und Lernen Platz brauchen, benötigen Sie genügend Wohnraum. Das bedeutet aber nicht, dass von Anfang an für jedes Kind ein eigenes Zimmer vorhanden sein muss.

Die Zeitspanne vom ersten Infoabend bis zur Aufnahme eines Pflegekindes beträgt ca. 9 Monate. Im Vergleich dazu vergehen zwischen 2 bis 7 Jahren bis Sie ein Adoptivkind aufnehmen können.

Sie sollten in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und mit Ihrem Einkommen unabhängig von den Leistungen sein, die Sie für das Pflegekind erhalten – für das Pflegekind erhalten Sie monatlich unabhängig von Ihrem Einkommen ein Pflegegeld, das den Lebensunterhalt des Kindes abdeckt.

Pflegekinder brauchen Zeit und Aufmerksamkeit – wenn es sich vereinbaren lässt, kann der vorwiegend betreuende Elternteil auch berufstätig sein.

Auf die Aufgabe als Pflegeeltern werden Sie durch die Pflegeelternschulung vorbereitet. Auch nach der Aufnahme des Pflegekindes können Sie jederzeit fachliche Hilfen in Anspruch nehmen.

Ich hatte schon Angst dahin zu gehen, da hat mein Pflegevater gesagt, er kommt mit.
Jason 9, Jahre

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Häufige Fragen:

Wird uns das Pflegekind wieder verlassen?

Das kommt darauf an, ob Sie ein Pflegekind befristet oder unbefristet bei sich aufnehmen möchten. Bei der allgemeinen unbefristeten Vollzeitpflege leben die Pflegekinder in der Regel bis zu ihrem 18. Lebensjahr oder der Verselbständigung in der Pflegefamilie. Nur, wenn sich die Verhältnisse in der Herkunftsfamilie für das Kind deutlich verbessert haben, kann es dorthin zurück – das passiert in etwa drei Prozent der Fälle.

Bei der befristeten Vollzeitpflege (Kurzzeit-Pflegekinder) lebt das Pflegekind etwa drei bis sechs Monate in der Pflegefamilie. Parallel wird in dieser Zeit überprüft, ob das Kind zurück zu den Eltern gehen kann, oder ob es sinnvoller ist, eine langfristige Unterbringung in einer anderen Familie zu suchen.


Was für ein Pflegekind bekommen wir?

Die zukünftigen Pflegeeltern werden im Überprüfungsprozess durch die Träger/Jugendamt ermutigt Wünsche zu äußern, was für ein Kind sie aufnehmen möchten: Alter, Geschlecht, Vorbelastungen … Die Vermittlung der Kinder erfolgt dann nach diesen Kriterien.

In einer Kennenlernphase kommen sich Pflegekind und Pflegeeltern näher und überprüfen, ob sie zusammenpassen – nur nach einem gemeinsamen Einverständnis zwischen Pflegeeltern, Träger und dem Jugendamt wird das Pflegekind auch vermittelt.

Kinder, bei denen sich eine besonders schwierige Entwicklung und viele Auffälligkeiten abzeichnen, werden nicht an Pflegeeltern vermittelt, sondern bekommen professionelle Hilfen zur Erziehung.


Wie ist die Zusammenarbeit mit den Ämtern?

Ein spezialisierter freier Träger bzw. Fachdienst im Jugendamt kümmert sich um alle Belange der Pflegeeltern. Mit den Fachkräften beraten Sie sich vor, während und nach der Aufnahme eines Pflegekindes und kooperieren regelmäßig z.B. bei der Erarbeitung der Hilfeplanung. Zudem haben Sie die Möglichkeit, in Pflegeelterngruppen und Fortbildungen Ihr Fachwissen zu erweitern.



Aufnahme von Kindern und Jugendlichen, die aus der Ukraine geflüchtet sind

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie koordiniert in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten die Versorgung und Unterbringung von in Berlin ankommenden unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten.

Diese Kinder und Jugendlichen werden direkt in Berliner Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. Die weitere Vermittlung erfolgt dann in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe der Bezirke oder in Pflegefamilien.

Eine Unterbringung direkt und ohne Registrierung darf zum Schutz von geflüchteten Kindern und Jugendlichen nicht erfolgen.

› www.berlin.de/sen/jugend/jugend/unbegleitete-minderjaehrige-fluechtlinge/

Wenn Sie Interesse an der Aufnahme eines unbegleiteten Kindes oder Jugendlichen haben und in Berlin leben, melden Sie sich gern zu unserem › Informationsabend an. Dort informieren wir Sie u.a. auch über die aktuellen Bedingungen zur Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Berlin.

Für Interessierte mit Migrationshintergrund bieten wir auf unserer Homepage auch Informationen zur Aufnahme eines Pflegekindes › in verschiedenen Sprachen.

Falls Sie nicht in Berlin leben, wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihr zuständiges Jugendamt vor Ort.

 

Der Link führt zur Video-Plattform YouTube.

Zuständigkeiten in Berlin

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