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Die wichtigsten
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Wird uns das Pflegekind wieder verlassen?

Das kommt darauf an, ob Sie ein Pflegekind befristet oder unbefristet bei sich aufnehmen möchten. Bei der unbefristeten Vollzeitpflege leben die Pflegekinder in der Regel bis zu ihrem 18. Lebensjahr oder der Verselbständigung in der Pflegefamilie. Nur, wenn sich die Verhältnisse in der Herkunftsfamilie für das Kind deutlich verbessert haben, kann es dorthin zurück – das passiert in etwa drei Prozent der Fälle.

Bei der befristeten Vollzeitpflege (Kurzzeit-Pflegekinder) lebt das Pflegekind etwa drei bis sechs Monate in der Pflegefamilie. Parallel wird in dieser Zeit überprüft, ob das Kind zurück zu den Eltern gehen kann, oder ob es sinnvoller ist, eine langfristige Unterbringung in einer anderen Familie zu suchen.

 

Was für ein Pflegekind bekommen wir?

Die zukünftigen Pflegeeltern werden im Überprüfungsprozess durch die Träger/Jugendamt ermutigt Wünsche zu äußern, was für ein Kind sie aufnehmen möchten: Alter, Geschlecht, Vorbelastungen … – die Vermittlung der Kinder erfolgt dann nach diesen Kriterien.

In einer Kennenlernphase kommen sich Pflegekind und Pflegeeltern näher und überprüfen, ob sie zusammenpassen – nur nach einem gemeinsamen Einverständnis zwischen Pflegeeltern, Träger und dem Jugendamt wird das Pflegekind auch vermittelt.

Kinder, bei denen sich eine besonders schwierige Entwicklung und viele Auffälligkeiten abzeichnen werden nicht an Pflegeeltern vermittelt, sondern bekommen professionelle Hilfen zur Erziehung.

 

Wie ist die Zusammenarbeit mit den Ämtern?

Ein spezialisierter freier Träger bzw. Fachdienst im Jugendamt kümmert sich um alle Belange der Pflegeeltern. Mit den Fachkräften beraten Sie sich vor, während und nach der Aufnahme eines Pflegekindes und kooperieren regelmäßig z.B. bei der Erarbeitung der Hilfeplanung. Zudem haben Sie die Möglichkeit, in Pflegeelterngruppen und Fortbildungen Ihr Fachwissen zu erweitern.

 

 

Infohotline: 030 - 21 00 21 0

Infoabend

Di., 09.04.2024, 18:00 Uhr

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