› Nächster Infoabend 09.04.2024 – 18:00 Uhr
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Unterschiedliche
Pflegeverhältnisse

 

Folgende Formen der In-Pflegenahme gibt es:

  • Unbefristete Vollzeitpflege – für Kinder und Jugendliche, deren Erziehung und Betreuung in der Herkunftsfamilie dauerhaft nicht gewährleistet ist. Das bedeutet, die Pflegekinder bleiben bis zu ihrem 18. Lebensjahr in der Pflegefamilie.
  • Kurzzeit-Pflegekinder (Befristete Vollzeitpflege) – für Kinder und Jugendliche, die für einen befristeten Zeitraum von drei bis sechs Monaten nicht in ihrer Familie leben können. »mehr
  • Verwandtenpflege – auch mit dem Kind verwandte Menschen, wie Großeltern, Onkel und Tanten, können Pflegeeltern werden. Die Verwandtenpflege ist bei allen genannten Pflegeformen möglich.

Da habe ich gelernt Kind zu sein – mit spielen uns so und die haben mich gefragt, was ich essen möchte.

Sophie, 9 Jahre

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Die verschiedenen Pflegeformen im Detail

Kinder brauchen ein Zuhause, um sich entwickeln zu können. Für Sie als zukünftige Pflegeeltern ist es wichtig, die verschiedenen Formen der In-Pflegenahme zu kennen, um während des Vorbereitungs- und Überprüfungsprozesses zu entscheiden, welche Form am besten in Ihre derzeitige Lebenssituation und -planung passt.

Die unbefristete Vollzeitpflege ist für Kinder und Jugendliche bestimmt, deren Erziehung und Betreuung in der Herkunftsfamilie dauerhaft nicht gewährleistet ist. Sie brauchen nicht nur für die Überbrückung einer Krisensituation sondern bis zur Volljährigkeit eine Pflegefamilie, in der sie leben und sich ihren Bedürfnissen entsprechend entwickeln können.

Die befristete Vollzeitpflege (Kurzzeit-Pflegekinder) ist für Kinder und Jugendliche vorgesehen, die für einen befristeten Zeitraum nicht in ihrer Familie leben können. Hier hat die Pflegefamilie die Aufgabe, ihrem Gastkind für einen begrenzten Zeitraum, meistens zwischen drei bis sechs Monaten, einen geschützten Rahmen zu bieten. Hintergrund für befristete Unterbringungen sind fast immer akute familiäre Belastungs- und Krisensituationen. Ziel ist es, während dieser Zeit die familiären Rahmenbedingungen so zu verändern, dass das Kind schnellstmöglich in die eigene Familie zurückkehren kann. Allerdings ist dies nicht immer möglich, einige brauchen dann eine Pflegefamilie, in der sie dauerhaft leben können.
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Zu diesen beiden Grundformen kann – ggf. zeitlich begrenzt – ein erweiterter Förderbedarf hinzukommen. Er liegt immer dann vor, wenn das Pflegekind aufgrund seiner schweren emotionalen, psychischen, kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigung gravierende Auffälligkeiten zeigt und so die Anforderungen an die Pflegeeltern über den allgemeinen Erziehungsbedarf hinausgehen. Wird ein erweiterter Förderbedarf vermutet, holt das Jugendamt eine fachdiagnostische Stellungnahme ein.

Auch mit dem Kind verwandte Menschen wie Großeltern, Onkel und Tanten können Pflegeeltern werden. Die Verwandtenpflege ist bei allen Pflegeformen möglich.
Einen Pflegevertrag (mit daraus resultierenden finanziellen Leistungen) schließt das Jugendamt mit den verwandten Pflegeeltern aber nur dann ab, wenn die Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege gegeben sind - wie bei jedem anderen Pflegeverhältnis auch.

Infohotline: 030 - 21 00 21 0

Infoabend

Di., 09.04.2024, 18:00 Uhr

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Allgemeiner Infoabend

An diesem Abend erhalten Sie einen Überblick zum Thema Pflegekinder und Kurzzeit-Pflegekinder, dazu gehören u.a. Praxisberichte von Pflegeeltern und Informationen über den Bewerbungs- und Vermittlungsweg.
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Vorbereitungsseminar

In diesem Seminar erhalten Sie Informationen zu Themen aus dem Pflegefamilien-Alltag und können sich gemeinsam mit anderen Teilnehmenden intensiv mit Ihrer zukünftigen Aufgabe auseinandersetzen.
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