Die einzelnen Ausschreibungen mit Online-Anmeldeformular und das Jahresprogramm 2024 als PDF-Download finden Sie im Fortbildungszentrum:
› www.fortbildungszentrum-berlin.de
28.11.2023
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Themen zur Vollzeitpflege
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Tipps und Tricks für einen Start ins selbstständige Leben
Junge Menschen, die in einer Pflegefamilie, einer Erziehungsfamilie, einer betreuten Wohngruppe oder einem betreuten Einzelwohnen aufwachsen, sind zum Ende der Jugendhilfe mit besonderen gesetzlichen, institutionellen, organisatorischen und zwischenmenschlichen Herausforderungen konfrontiert und benötigen eine entsprechende Unterstützung. Die Broschüre „Nach der Jugendhilfe auf eigenen Beinen stehen!“ bietet Careleaver*innen Tipps und Tricks für den Start ins selbstständige Leben.
In der Broschüre finden die Jugendlichen neben den Texten und Bildern von Careleavern und Careleaverinnen auch Texte von erfahrenen pädagogischen Fachkräften, die hilfreich sein könnten. Außerdem finden sie: Webadressen, Rezepte, Interviews und vieles mehr. Die Themen, die hier vorkommen, haben Careleaver*innen ausgewählt, die dabei an ihre Jugendhilfeerfahrungen gedacht haben. Die Autoren und Autorinnen hoffen, dass die Broschüre den Start „ins eigene Leben“ erleichtert.
Die Broschüre ist erstmals 2018 zum Abschluss des Projektes Careleaver Kompetenznetz, erschienen. Da sich über die Jahre einige rechtliche Dinge und Paragrafen geändert haben, wurde die Broschüre im August 2023 aktualisiert.
Die aktualisierte Broschüre ist nur noch digital erhältlich:
› www.pflegekinder-berlin.de/media/careleaver-broschuere_2023.pdf
Die Kinder- und Jugendhilfe ist gut - wenn sie sich des Erfolges ihrer Angebote vergewissert. Dafür ist der direkte Austausch mit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen grundlegend. Im Projekt „Jugendhilfe nachgefragt!“ des Kompetenzzentrums Pflegekinder e.V. hat eine Gruppe 12-27Jähriger über 1,5 Jahre ihre Fragen an die Jugendhilfe herausgearbeitet.
Nach Interviews und Gesprächen mit Vertreter:innen der Jugendhilfe, mit Pflegeeltern und untereinander laden 25 Pflegekinder und Careleaver:innen abschließend zu einem Begegnungsforum ein, zu einem Schaufenster auf Erlebnisse und Ergebnisse am 15. und 16. Januar 2024 in Berlin.
Weitere Informationen:
› www.kompetenzzentrum-pflegekinder.de
Für 36.238 junge Menschen bzw. Familien in Berlin und 17.699 in Brandenburg begann 2022 eine Hilfe zur Erziehung. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, entspricht das gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 8,5 Prozent in Berlin und 1,7 Prozent in Brandenburg.
33.898 Hilfen in Berlin wurden im Laufe des Jahres beendet und 34.179 Hilfen bestanden am Jahresende fort. Unter den beendeten und bestehenden Hilfen bildeten Erziehungsberatungen mit 37 % den Schwerpunkt. Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen standen mit 15 % an zweiter Stelle. Sozialpädagogische Familienhilfe wurde in 13 % der Fälle geleistet.
Weitere Informationen: › www.statistik-berlin-brandenburg.de/k-v-2-j#
und › Pressemitteilung vom 13.11.2023
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Die Jugendsenatorin Katharina Günther-Wünsch hat am Dienstag Elke Baumann mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt. Als Kurzzeit-Pflegemutter hat sich Frau Baumann in über 30 Jahren um 94 Babies in Not gekümmert.
Über die Auszeichnung berichtete die Berliner Abendschau in der Sendung vom 24.10.2023 und führte ein Interview mit Susanne Nowak vom Pflegekinderservice Marzahn-Hellersdorf.
› Abendschau-Beitrag auf www.rbb24.de
Über das Engagement von Elke Baumann hat der rbb auch die Dokumentation „Eine Mama – 100 Babys“ gedreht. Sie begleitet Elke Baumann über ein Jahr hinweg. Autor Arndt Breitfeld ist dabei, wenn Elke Baumann wieder ein Baby aus einer Kriseneinrichtung abholt, wenn potenzielle Pflegeeltern das Kind kennenlernen und Elke Baumann Abschied nehmen muss. Ein bewegender Film über eine beeindruckende Berlinerin, ihre ganz persönliche Geschichte und die Kurzzeitpflege.
Den Film „Eine Mama – 100 Babys“ (30 Min.) kann man sich in der ARD-Mediathek bis zum 12.07.2025 ansehen:
Zur Anhörung „Pflegekinder in Berlin: Notwendige Neuaufstellung des Pflegekindschaftswesens nach Reform des SGB VIII“ im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie des Abgeordnetenhauses am 31. August 2023 wurde jetzt das Wortprotokoll veröffentlicht:
› www.parlament-berlin.de/ados/19/BildJugFam/protokoll/bjf19-024-wp.pdf
Das Inhaltsprotokoll finden Sie hier:
› www.parlament-berlin.de/ados/19/BildJugFam/protokoll/bjf19-024-ip.pdf
Die Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung wurde jetzt auf dem Web-Portal des Abgeordnetenhauses veröffentlicht:
Pflegeeltern: Vergleich Bürgergeldleistungen mit den Pauschalen zum Lebensunterhalt und den Beihilfen für Pflegekinder
› https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-16618.pdf
Im Abgeordnetenhaus Berlin hat es vom Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vier Anfragen zur Pflegekinderhilfe gegeben. Die Beantwortung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wurde jetzt auf dem Web-Portal des Abgeordnetenhauses veröffentlicht:
Pflegeeltern: Trends und aktuelle Zahlen zur Altersstruktur
› https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-16607.pdf
Pflegeeltern: Wer bekommt das Kindergeld?
› https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-16608.pdf
Pflegeeltern: Kostenvergleich der stationären Hilfen zur Erziehung zwischen Unterbringung in einer Pflegefamilie und der Unterbringung in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen
› https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-16609.pdf
Procedere beim Verdacht von Kindeswohlgefährdungen durch Pflegeeltern
› https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-16727.pdf
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt, die Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung und für den Sachaufwand für das Jahr 2024 deutlich anzuheben.
Der Deutsche Verein hat seine Berechnungssystematik für die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) überprüft. In seinen aktuellen Empfehlungen spricht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge deutlich anzuheben.
"Tagein, tagaus leisten Pflegeeltern sehr Wertvolles: für ,ihre‘ Kinder und Jugendlichen, für deren Familien sowie für die gesamte Gesellschaft. Für diese wichtige Aufgabe benötigen Pflegefamilien Wertschätzung und Unterstützung der ganzen Gesellschaft. Diese Unterstützung muss auch durch die finanzielle Ausstattung von Pflegefamilien deutlich werden", betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Sie legt daher allen nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden nahe, auch die nunmehr neuen Empfehlungen des Deutschen Vereins zu übernehmen.
Bei der Berechnung der Pauschalbeträge für die materiellen Aufwendungen bezieht sich der Deutsche Verein weiterhin auf die jeweils aktuelle Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu Konsumausgaben von Eltern für ihre Kinder. Beim Anerkennungsbetrag für Pflege und Erziehung empfiehlt der Deutsche Verein eine deutliche Anhebung von bislang 275 Euro auf 420 Euro.
Erstmalig richten sich die Empfehlungen auch an die Bundesregierung. Sie fordern eindringlich, das Elterngeld für Pflegeeltern wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, auch umzusetzen. Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden in den meisten Bundesländern übernommen.
Die vollständigen Empfehlungen sind unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2023/dv-18-23_pauschalbeitraege-vollzeitpflege.pdf abrufbar.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Pressemitteilung vom 26.09.2023
Am 04. Oktober 2023 (18:30 Uhr) lädt die „Allianz für Pflegekinder“ (www.pflegekind.org) zu einem Parlamentarischen Abend mit der Berliner Familiensenatorin Katharina Günther-Wünsch ein. Sie ist selbst Pflegemutter und hat sich dieses familienpolitische Thema zu ihrer besonderen politischen und auch persönlichen Aufgabe gemacht.
VOR-ORT-Teilnahme
Die Veranstaltung findet statt im EmMi LuebesKind-Haus (Littenstraße 87, 10179 Berlin-Mitte, direkt neben der Klosterruine). Zur Vor-Ort-Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung erforderlich: kontakt@pflegekind.org
Einlass ist ab 17:30 Uhr.
ONLINE-Teilnahme
Die Veranstaltung wird im Internet live übertragen. Interessierte erhalten am 04.10. den Zugangs-Link zum Livestream unter: www.stiftung-emmi-luebeskind.de
Eine Videoaufzeichnung der Ausschuss-Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt zur Pflegekinderhilfe und der Anhörung vom 31.8.2023 mit den Expert*innen
wurde jetzt auf YouTube veröffentlicht.
Der Tagesordnungspunkt zur Pflegekinderhilfe beginnt ca. bei 0:49:40 h
› Zum YouTubeKanal der Ausschuss-Sitzungen
Am 31. August 2023 fand im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie des Abgeordnetenhauses eine Anhörung zum Thema „Pflegekinder in Berlin: Notwendige Neuaufstellung des Pflegekindschaftswesens nach Reform des SGB VIII“ statt.
Der Tagesspiegel berichtet am 01. September 2023 in dem Artikel: „Mehr Geld für Berliner Pflegefamilien: Jugendverwaltung prüft Erhöhung schon zum 1. Januar. Staatssekretär Falko Liecke schließt eine Anhebung der Unterhaltspauschalen schon zum Jahreswechsel nicht aus. Experten im Bildungsausschuss nennen zahlreiche weitere Probleme aus Sicht von Pflegefamilien.“
Unter anderem heißt es in dem Tagesspiegel-Artikel:
„Die Jugendverwaltung von CDU-Senatorin Katharina Günther-Wünsch will prüfen, ob eine Anhebung der Lebensunterhaltspauschalen für die 2000 Berliner Pflegekinder schon zum 1. Januar 2024 möglich ist. Das versprach Staatssekretär Falko Liecke (CDU) am Donnerstagnachmittag bei einer Anhörung im Bildungsausschuss auf Nachfrage der Grünen-Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz.
Wie berichtet, bekommen Berliner Pflegefamilien derzeit 240 Euro weniger im Monat als jene in den meisten anderen Bundesländern; Bayern und Nordrhein-Westfalen zahlen laut dem Verein AktivVerbund für Pflegeeltern sogar noch mehr als die entsprechende Empfehlung des in der Jugendhilfe maßgeblichen Deutschen Vereins. Seit 2012 gab es nicht einmal Erhöhungen zum Inflationsausgleich. „Ein Unding“ und „unerklärlich“ nannte Liecke diesen Zustand. Um die zahlreichen Probleme im Berliner Pflegekinderwesen in einem Guss anzugehen, setze die Bildungsverwaltung eine gemeinsame Projektgruppe mit der Finanzverwaltung ein, kündigte Liecke an.
Das ganze System soll vereinheitlicht und für Familien vereinfacht werden
Das Ziel ist eine neue Ausführungsvorschrift, welche die bisher gültigen drei zusammenführen und ersetzen soll. Unter anderem sollen darin die sehr unterschiedlichen Versorgungsstrukturen in den Bezirken vereinheitlicht werden, neue Standards für die Supervision eingeführt und auch die stationäre Pflege besser aufgestellt werden. Diese neue Ausführungsvorschrift werde man zwar erst im dritten Quartal des nächsten Jahres vorlegen können, sagte Liecke. Einzelne Vorhaben, wie die Erhöhung der Sätze für Kinder in Pflegefamilien, könnten aber auch vorgezogen werden.“ (Quelle: Tagesspiegel Berlin)
Den gesamten Artikel können Sie hier nachlesen:
› www.tagesspiegel.de
Das Inhaltsprotokoll und das Wortprotokoll der Ausschuss-Sitzung werden in Kürze auf der Seite des Ausschusses veröffentlicht:
› www.parlament-berlin.de
Nach einem leichten Rückgang im Corona-Jahr 2021 hat die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Jugendämter im Jahr 2022 bei fast 62.300 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt. Das waren rund 2.300 Fälle oder 4 % mehr als im Jahr zuvor.
In weiteren 68.900 Fällen lag 2022 nach Einschätzung der Behörden zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein erzieherischer Hilfebedarf vor (+2 %).
Geprüft hatten die Jugendämter im Vorfeld insgesamt 203.700 Hinweismeldungen, bei denen der Verdacht auf eine mögliche Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen im Raum stand (+3 %).
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen sind zu finden unter:
› www.destatis.de/pressemitteilungen
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis): Pressemitteilung Nr. 304 vom 2. August 2023
Jugendämter melden mehr als 28.000 Verfahren
Die Jugendämter in Berlin und Brandenburg führten im Jahr 2022 bei 28.056 Kindern und Jugendlichen ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung durch. Davon waren 20.678 Berliner und 7.378 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Das waren in Berlin 46 Verfahren bzw. 0,2 Prozent mehr und in Brandenburg 105 Verfahren bzw. 1,4 Prozent weniger als 2021.
In Berlin waren 21 Prozent der Betroffenen akut gefährdet. Eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls war bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 24 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. In 55 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei fast der Hälfte dieser Fälle bestand jedoch Unterstützungsbedarf.
Bei 21 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 14 Prozent eine latente Gefährdung vor. In 33 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf und in 32 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.
Vernachlässigung ist häufigste Form der Kindeswohlgefährdung
6.422 Fälle (58 Prozent) der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 2.562 (23 Prozent) psychische und 1.746 (16 Prozent) körperliche Misshandlungen. In 422 Fällen (4 Prozent) wurden Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet. Ein Fall kann mehrere Arten der Gefährdung umfassen.
In über der Hälfte (1.762) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Betroffenen vernachlässigt. Anzeichen für psychische Misshandlungen gab es in 890 Fällen (27 Prozent) und für körperliche Misshandlungen in 552 Fällen (16 Prozent). Eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt lag in 142 Fällen (4 Prozent) vor.
Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.
Mehrheit der Betroffenen jünger als 14 Jahre
75 Prozent der betroffenen Kinder in Berlin und 82 Prozent der Kinder in Brandenburg waren jünger als 14 Jahre, rund jedes sechste Kind jünger als 3 Jahre. Jungen waren insgesamt häufiger betroffen (Berlin: 55 Prozent, Brandenburg: 52 Prozent). Lediglich in der Altersgruppe von 14 bis 18 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt. Hier lag der Anteil der Mädchen in Berlin bei 50 Prozent und in Brandenburg bei 52 Prozent.
Hinweise von Justiz und Polizei
Häufig informierten Polizei oder Justizbehörden das Jugendamt (Berlin: 33 Prozent, Brandenburg: 19 Prozent). In 21 Prozent der Berliner und in 15 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. Auch anonyme Anzeigen gingen ein (Berlin: 6 Prozent, Brandenburg: 16 Prozent). Durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 6 Prozent und in Brandenburg 10 Prozent der Verfahren initiiert. Rund 11 Prozent der Fälle wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.
Weitere Daten zu den Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/kinder-und-jugendhilfe, im Detail in den › statistischen Berichten mit der Kennziffer K V 10.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, › Pressemitteilung Nr. 138 vom 20.07.2023
Im Jahr 2022 wurden in Berlin 4.454 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Im Vergleich zum Vorjahr mit 2.341 Inobhutnahmen hat sich die Gesamtzahl fast verdoppelt.
Die Inobhutnahme 2022 erfolgte für 1.615 Kinder und Jugendliche wegen dringender Kindeswohlgefährdung (2021 waren es 1.264). Aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland wurden 2.253 Kinder und Jugendliche vorläufig in Schutz genommen (2021 waren es 646).
Bei den Inobhutnahmen war die Altersgruppe der 14- bis unter 18-jährigen Jugendlichen mit 78 % am häufigsten vertreten.
Die Schutzmaßnahme für die gefährdeten Kinder und Jugendlichen veranlassten vor allem soziale Dienste und das Jugendamt (37 %). Aber auch das Kind bzw. der Jugendliche selbst regte die Maßnahme an (45 %).
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Weitere Informationen und Download des kompletten Berichts unter:
› www.statistik-berlin-brandenburg.de
Themen zur Vollzeitpflege
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Unbegleitete Einreisen aus dem Ausland lassen Inobhutnahmen um 17.300 Fälle stark ansteigen
Zur Entwicklung trugen aber auch dringende Kindeswohlgefährdungen und Selbstmeldungen von Kindern und Jugendlichen bei (+5 % bzw. +4 %)
Fast jeder zweite Fall konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden
Nachdem die Zahl der Inobhutnahmen bereits im Jahr 2021 leicht gestiegen war, hat sich die Entwicklung 2022 deutlich verstärkt: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 26. Juni 2023 mitteilt, nahmen die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2022 über 66.400 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut. Das waren im Vergleich zum Vorjahr rund 18.900 Fälle oder 40 % mehr. Bereits 2021 war die Zahl der Inobhutnahmen um 2.100 Fälle beziehungsweise 5 % gestiegen. Hauptgrund für den Anstieg war in beiden Jahren ein wachsendes Aufkommen an unbegleitet eingereisten Minderjährigen aus dem Ausland: Während jedoch die Zahl der Inobhutnahmen aus diesem Grund im Jahr 2021 lediglich um 3.700 Fälle zugenommen hatte (+49 %), stieg sie im Jahr 2022 um 17.300 Fälle (+153 %).
Zum aktuellen Anstieg haben aber noch weitere Entwicklungen beigetragen: Nach einem Rückgang in den Corona-Jahren 2020 und 2021 nahmen 2022 auch erstmals wieder die Inobhutnahmen wegen dringender Kindeswohlgefährdung zu - und zwar um 1.300 Fälle oder 5 %. Außerdem wandten sich 2022 wieder mehr Kinder und Jugendliche selbst mit der Bitte um eine Inobhutnahme an das Jugendamt (+300 Fälle bzw. +4 %).
Insgesamt haben die Jugendämter damit 2022 die meisten Inobhutnahmen - nämlich rund 29.800 Fälle - wegen dringender Kindeswohlgefährdungen durchgeführt. In 28.600 Fällen handelte es sich um Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen und in 8.000 Fällen hatten die betroffenen Minderjährigen selbst um Inobhutnahme gebeten.
Die vollständige Pressemitteilung mit weiteren Informationen finden Sie hier:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag in das Abgeordnetenhaus von Berlin eingebracht, um zu erreichen, dass die Pauschalen zum 1. Januar 2024 angehoben werden.
Der Antrag wurde auf der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 15.06.2023 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und an den Hauptausschuss überwiesen. Die Ausschüsse haben jetzt die Aufgabe, eine Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus vorzubereiten.
› Antrag „Pflegekinder stärker unterstützen! Pauschalen zum Lebensunterhalt erhöhen“ (PDF)
Am Pfingstsonntag, 28. Mai 2023, hat sich erstmals ein Selbstvertretungsrat von Pflege- und Adoptivkindern mit Behinderung gegründet. Im Rahmen des Familientreffens des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) im Könzgenhaus in Haltern am See kamen zehn junge Menschen im Alter zwischen 5 und 16 Jahren zusammen, die allesamt in Pflege- und Adoptivfamilien aufwachsen, in denen Behinderung eine Rolle spielt. Zwei weitere erklärten ihre Teilnahme am „Kinder- und Jugendrat“ aus der Ferne.
Die zwölf Mitglieder wollen sich künftig regelmäßig zu Themen austauschen, die sie betreffen, und mit vereinter Stimme ihre Anliegen nicht nur in den Verband, sondern in den gesamten politischen Willensbildungsprozess einbringen. In einer ersten gemeinsamen Veröffentlichung formulierten die jungen Menschen nicht nur die Absicht, ihre Sorgen und Bedürfnisse „noch in diesem Jahr“ im Bundesfamilienministerium in Berlin vortragen zu wollen, sondern auch drei erste grundsätzliche Anliegen:
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesverbandes:
› Pressemitteilung des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder vom 31.05.2023 (PDF)
Mit rund 140 Teilnehmern aus ganz Deutschland, darunter 53 Kindern, hat der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) über Pfingsten sein 40-jähriges Bestehen gefeiert.
Zur Eröffnung der Jubiläumsfeier mit rund 70 Gästen am Pfingstsonntag betonte die BbP-Vorsitzende Kerstin Held, dass den Pflegeeltern im Moment unwahrscheinlich viel abverlangt wird: „Wir müssen Mangelwirtschaft und Pflegenotstand kompensieren, nicht selten entstehen dabei für die Kinder existenziell bedrohliche Situationen.“
Besonders Pflegeeltern von Kindern mit Behinderung füllten nebenbei zahlreiche weitere Rollen aus, die weit über die eigentliche Versorgung der Kinder hinausgingen. „Dann beanspruche ich für meine Kinder Betreuung, weil ich noch Widersprüche schreiben muss. Dabei sollte es doch eigentlich umgekehrt sein: Die Kinder müssen im Mittelpunkt stehen.“
Zur Gratulation gab es viele Grußworte, die Empathie, Wertschätzung und Wegbegleitung ausdrückten.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesverbandes:
› Pressemitteilung 40 Jahre Bundesverband behinderter Pflegekinder vom 29.05.2023 (PDF)
In dem Positionspapier „Ein gutes Zuhause für Kinder: Wie können Pflegefamilien in Berlin besser unterstützt werden, die Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen und in Notsituationen einen guten Ort des Aufwachsens bieten?“ vom 05.06.2023 fordert der Paritätische das Land Berlin auf, die Ausstattung der Pflegekinderdienste und die Leistungen für Pflegefamilien und -kinder an die aktuelle Realität und an die notwendige qualitative Intensität der Leistungen anzupassen.
Weitere Informationen und das Positionspapier im PDF-Format finden Sie auf der Homepage des Paritätischen Landesverbandes Berlin
Vom Abgeordnetenhaus wurde jetzt die Beantwortung der Anfrage von Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) veröffentlicht:
Als freier Träger der Pflegekinderhilfe ergreift Familien für Kinder gemeinsam mit PFIFF Hamburg und PiB-Pflegekinder in Bremen nun die Initiative, um einen alarmierenden Abwärtstrend der vergangenen Jahre zu stoppen: Trotz intensiver Werbung gibt es für immer mehr Kinder, die am besten in einer Pflegefamilie aufwachsen würden, immer weniger Familien. Dieser Trend muss sich umkehren! In dieser Lage, die auch bundesweit zu beobachten ist, fordern die Jugendhilfeträger Lösungen im Interesse der Kinder und ihrer Familien.
Familien für Kinder, PFIFF und PiB schlagen sieben Sofortmaßnahmen vor, die hier erste Lösungen anbieten könnten. Die Jugendhilfeträger suchen nun das Gespräch mit Vertreter*innen aus Politik, Ämtern, Behörden, Verbänden und anderen Beteiligten, um diese Sofortmaßnahmen zu erörtern und auf den Weg zu bringen.
Lesen Sie hier › den gesamten Appell (pdf).
Der PFAD-Bundesverband möchte in Kooperation mit dem Forschungsprojekt Empoweryou das große Engagement von Adoptiv- und Pflegefamilien durch die Einführung eines jährlichen Aktionstages würdigen und mit diesem Tag der Wertschätzung, Information und Vernetzung DANKE sagen.
Die Auftaktveranstaltung findet am 10.06.2023 in Berlin statt. Eingeladen sind Adoptiv- und Pflegefamilien aus dem gesamten Bundesgebiet. Aufgrund der Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist die Teilnahme kostenfrei.
Für Eltern und Fachkräfte gibt es interessante Vorträge und Diskussionen, für Jugendliche einen eigenen spannenden Workshop und für Kinder ab 6 Jahren ein erlebnispädagogisches Event.
Hier finden Sie das komplette Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung:
› www.aktionstag-fuer-adoptiv-und-pflegefamilien.de
Fordert ein Bündnis von 17 NGOs mit einer gemeinsamen Unterschriftenaktion
Anlässlich des Internationalen Tags zur Bekämpfung von Missbrauch von Kindern und Jugendlichen setzt sich ein Bündnis aus 17 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) mit einer Unterschriftenaktion für mehr Kinderschutz im Internet ein.
Es sei dringend notwendig, dass Deutschland mehr Verantwortung für Kinderschutz im Internet übernimmt, denn weltweit ist die Anzahl von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen im Netz dramatisch gestiegen. Allein zwischen 2020 und 2021 weist die Kriminalstatistik einen Anstieg um 108 Prozent aus. Die Zahl der Fälle bleibt 2022 auf einem hohen Niveau. 62 Prozent aller Missbrauchsabbildungen werden auf Servern in der Europäischen Union (EU) gehostet. Kinder und Jugendliche müssen davor geschützt werden, online sexuell ausgebeutet zu werden.
Weitere Informationen bei ECPAT Deutschland e.V. › www.ecpat.de
Die Petition kann hier unterschrieben werden: › www.kinderschutziminternet.de
Zum Thema: „Kinder unter Vormundschaft: Baustellen und Weiterentwicklungsbedarf der Vormundschaftsrechtsreform im BGB und SGB VIII“ fand am 17.04.2023 ein öffentliches Fachgespräch mit Sachverständigen und Betroffenen im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt. Ziel der Veranstaltung war, zu schauen, ob das, was beabsichtigt war, auch erreicht wird und aus dem Gesetz das Beste für Kinder und Jugendliche herausgeholt wird. Ein Fazit war, dass es bei der Umsetzung des kürzlich reformierten Vormundschaftsrechts unter anderem darauf ankomme, mehr Zeit für die anvertrauten Kinder zu haben, weniger Fälle pro Vormund und eine bessere Qualifikation der in dem Bereich Tätigen.
Weitere Informationen und einen Link zum Video des Fachgesprächs hat der Bundestag hier veröffentlicht:
Im Abgeordnetenhaus hat es drei schriftliche Anfragen zur Vollzeitpflege in Berlin gegeben:
Nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen haben CDU und SPD jetzt einen Koalitionsvertrag vorgelegt. Hier wurden auch Leitlinien für die Pflegekinderhilfe festgelegt:
„Die Koalition hat Pflegefamilien im Blick und wird sie unterstützen. Pflegeeltern erhalten mehr finanzielle Unterstützung. Die Koalition erarbeitet eine gesamtstädtische Rahmenvorgabe zu Kinderschutzkonzepten in Pflegefamilien. Die unterschiedlichen Zuständigkeitsregelungen innerhalb der Jugendämter werden mit dem Ziel, der personellen Kontinuität in der kommunalen Begleitung des Pflegeverhältnisses zu sichern, geändert. Auf Bundesebene wollen wir uns dafür einsetzen, dass zukünftig auch Eltern von Pflegekindern, die in Dauerpflege betreut werden, einen Anspruch auf Elterngeld erhalten.“ (S. 38)
„Wir werden die Beratungsangebote für Regenbogenfamilien weiter stärken. Das Personal in den Bereichen der Kinder-und Jugendhilfe, im Öffentlichen Dienst sowie bei den Berliner Gerichten wird geschult, um Diskriminierung insbesondere für Regenbogen-Pflegefamilien abzubauen.“ (S. 20)
Quelle: „Für Berlin das Beste“ Koalitionsvertrag 2023 - 2026 der Berliner CDU und der Berliner SPD
› https://cdu.berlin/image/daten/news_20230404103151_koalitionsvertrag_20232026.pdf
Im Abgeordnetenhaus hat es drei schriftliche Anfragen zur Vollzeitpflege in Berlin gegeben:
› „Pflegeeltern – Zahlen und Fakten für Berlin“ Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD)
› „Pflegeeltern – Angebote der Pflegeelternschulen“ Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD)
Die Dokumentation begleitet Elke Baumann über ein Jahr hinweg. Autor Arndt Breitfeld ist dabei, wenn Elke Baumann wieder ein Baby aus einer Kriseneinrichtung abholt, wenn potenzielle Pflegeeltern das Kind kennenlernen und Elke Baumann Abschied nehmen muss. Ein bewegender Film über eine beeindruckende Berlinerin, ihre ganz persönliche Geschichte und die Kurzzeitpflege.
Der Film wird am 15.03.2023 um 22:00 Uhr im rbb-Fernsehen wiederholt (Erstausstrahlung am 22.03.2022).
Den Film (30 Min.) kann man sich auch in der ARD-Mediathek bis zum 15.03.2024 ansehen:
Systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern vermeiden!
Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und ihre Fachgruppe Erziehungsstellen / Pflegefamilien weisen in einem Positionspapier vom März 2023 daraufhin, dass Pflegefamilien auskömmlich finanziell abgesichert und als Familienform in der Vielfalt von Familienkonstellationen anerkannt werden müssen.
Pflegefamilien bieten Kindern aus anderen Familien im Auftrag der öffentlichen Jugendhilfe in ihrer privaten Familie einen Ort des Aufwachsens. Nicht wenige Pflegefamilien nehmen über Jahrzehnte bis zum Rentenalter Kinder in ihren Familien auf und widmen sich so fast ihr ganzes Leben dieser bedeutsamen zivilgesellschaftlichen Aufgabe – auf die der Staat auch angewiesen ist und für die er Verantwortung trägt.
Die IGfH fordert daher die …
› IGfH-Positionen zur Alterssicherung und zum Elterngeld für Pflegeeltern vom März 2023 (PDF)
Am Samstag, dem 04.03.2023, hat die Berliner Abendschau darüber berichtet, dass es in Berlin immer schwieriger wird, Pflegeeltern zu finden, um Kindern in Not ein neues Zuhause zu geben. Die Berliner Abendschau interviewte hierzu Petra Schrödel (Vorsitzende Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V.), Peter Heinßen (Geschäftsführer Familien für Kinder gGmbH) und Aziz Bozkurt (Staatssekretär für Jugend, Familie und Schuldigitalisierung). Studiogast war Katharina Günther-Wünsch (bildungspolitische Sprecherin der Berliner CDU).
Eine Aufzeichnung des Beitrages und einen Artikel zu diesem Thema finden Sie unter:
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat seine Empfehlungen zu den Pauschalbeträgen für 2023 aktualisiert. Da sich der Mindestbeitrag in der allgemeinen Rentenversicherung für freiwillig Versicherte ab dem 1. Januar 2023 auf 96,72 € erhöht hat spricht sich der Deutsche Verein daher für eine Anhebung des Erstattungsbetrages von 42,53 € auf monatlich 48,36 € aus.
Auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jetzt die Beantwortung vorgelegt. Hier heißt es unter anderem:
„Im Land Berlin werden langjährige Pflegeeltern individuell durch die bezirklichen Pflegekinderdienste geehrt. Durch die für Jugend zuständige Senatsverwaltung werden Pflegefamilien im Rahmen des jährlich stattfindenden Pflegefamilientages durch ein attraktives, kostenloses Angebot gewürdigt. Weil der Pflegefamilientag aufgrund der Coronapandemie in den Jahren 2020 und 2021 entweder nur eingeschränkt oder gar nicht stattfinden konnte, wurde den Pflegefamilien besonders im Rahmen einer Videobotschaft der damals zuständigen Senatorin an die Berliner Öffentlichkeit und durch das zur Verfügung stellen von verschiedenen Gutscheinen (z. B. Eisbären Berlin, Naturkundemuseum, Kindermuseum Labyrinth, Erika-Hess-Stadion, Atze Musiktheater) gedankt. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass besonders engagierte Pflegeeltern für die Verleihung eines Bundes- oder Landesverdienstordens vorgeschlagen werden können.“
In der Beantwortung der Anfrage gibt es auch eine Statistik zur Entwicklung der Anzahl der Pflegestellen seit 2019.
› Schriftliche Anfrage: Engagement langjähriger Pflegeeltern sichtbar würdigen (PDF)
Was ist Ombudschaft? Wie finde ich eine Ombudsstelle? Wie funktioniert die Beratung? Die Broschüre des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V. in Einfacher Sprache mit dem Titel „Stress mit der Jugendhilfe? Wege zur ombudschaftlichen Beratung“ informiert Kinder, Jugendliche, ihre Erziehungsberechtigten sowie alle anderen Interessierten über diese und weitere Fragen. Im Januar ist die Broschüre in der 2. Auflage mit überarbeiteten Inhalten und Layout erschienen.
Die Broschüre kann auf der Web-Site des Bundesnetzwerks Ombudschaft kostenfrei heruntergeladen oder als Print-Version (Schutzgebühr inkl. Porto: bis 12 Exemplare 4 €, bis 24 Exemplare 6 €, bis 60 Exemplare 11 €, bis 120 Exemplare 16 €) bestellt werden:
› www.ombudschaft-jugendhilfe.de
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde in § 9a SGB VIII die Ombudschaft gesetzlich geregelt. Den Ländern wurde die Aufgabe zugewiesen, sicherzustellen, dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe an eine unabhängige und fachlich nicht weisungsgebundene Ombudsstelle wenden können. Im Auftrag des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt hat das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) eine Rechtsexpertise erstellt, die insbesondere Inhalt und Grenzen der Aufgabe von Ombudsstellen, die Sicherstellungsaufgabe der Länder und den Datenschutz näher beleuchtet.
Die Expertise kann auf der Web-Site des DIJuF heruntergeladen werden:
Auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jetzt die Beantwortung vorgelegt. Hier heißt es unter anderem: „Eine etwaige Auszahlung von erhöhten Pauschalen für den Lebensunterhalt für junge Menschen in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII kann erst erfolgen, wenn die notwendigen Mittel im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 berücksichtigt wurden und das Abgeordnetenhaus von Berlin im Rahmen der Gesetzgebung den Haushaltsplan für den DHH 2024/2025 beschlossen hat und dieses im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet wurde. Da zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschätzbar ist, ob und zu welchem Zeitpunkt Mittel für die Erhöhung der Pauschalen verfügbar sein werden, kann bzgl. des zeitlichen Rahmens weder über eine Erhöhung der Pauschalen noch über eventuell rückwirkende Zahlungen eine Aussage getroffen werden.“
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Di., 12.11.2024, 18:00 Uhr
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