Pflegeeltern zu sein, ist eine schöne, lebendige und vielseitige Aufgabe. Wenn Sie überlegen, ein Pflegekind aufzunehmen, dann wollen Sie sicherlich eine Familie gründen oder Ihre Familie vergrößern.
Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten, müssen Sie nicht verheiratet sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob verschieden- oder gleichgeschlechtlich. Auch Alleinstehende und unverheiratete Paare können ein Pflegekind aufnehmen.
Wenn das Kind dauerhaft bei den Pflegeeltern untergebracht ist, sollten Eltern und Kind einen familienentsprechenden Altersabstand haben. Deshalb sollten Sie bei der Volljährigkeit Ihres Pflegekindes nicht älter als 63 Jahre alt sein. Aber auch mit 45 Jahren kann man noch Säuglinge und Kleinkinder bei sich aufnehmen.
Die Geschichte von unserem ersten gemeinsamen Urlaub an der Ostsee will der kleine Kevin immer wieder hören.
Katja, 45 Jahre
Da Kinder zum Spielen und Lernen Platz brauchen, benötigen Sie genügend Wohnraum. Das bedeutet aber nicht, dass von Anfang an für jedes Kind ein eigenes Zimmer vorhanden sein muss. Während das für ältere Kinder meistens sehr wichtig ist, können sich jüngere Kinder auch ein Zimmer teilen.
Sie sollten in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und mit Ihrem Einkommen unabhängig von den Leistungen sein, die Sie für das Pflegekind erhalten – für das Pflegekind erhalten Sie monatlich unabhängig von Ihrem Einkommen ein Pflegegeld, das den Lebensunterhalt des Kindes abdeckt.
Sie müssen körperlich und seelisch belastbar sein, Krankheiten dürfen Sie im Alltag nicht wesentlich einschränken.
Pflegekinder brauchen Zeit und Aufmerksamkeit – wenn es sich vereinbaren lässt, kann der vorwiegend betreuende Elternteil auch berufstätig sein.
Auf die Aufgabe als Pflegeeltern werden Sie durch die Pflegeelternschulung vorbereitet. Auch nach der Aufnahme des Pflegekindes können Sie jederzeit fachliche Hilfen in Anspruch nehmen.
Die Zeitspanne vom ersten Infoabend bis zur Aufnahme eines Pflegekindes beträgt ca. 9 Monate. Zum Vergleich: Auf ein Adoptionskind wartet man zwischen zwei und sieben Jahren.
Wichtig ist, dass Sie Freude am Zusammenleben mit Kindern haben und sich auf ein fremdes Kind mit seiner ganz speziellen Lebensgeschichte einlassen wollen. Dazu gehört auch, es entsprechend seinem Bedarf zu unterstützen und zu fördern.
Sie müssen bereit sein, die Beziehung zwischen Ihrem Pflegekind und seinen Eltern aufrechtzuerhalten, wenn dies für die Entwicklung Ihres Pflegekindes förderlich ist.
Kooperationsbereitschaft ist eine wichtige Eigenschaft von Pflegeeltern. Sie übernehmen als Pflegeeltern eine Aufgabe der Jugendhilfe und werden dadurch mehrere Kooperationspartner*innen haben, mit denen Sie zusammenarbeiten: Mitarbeiter*innen von Jugendämtern, freien Jugendhilfeträgern und anderen Institutionen.
Di., 11.02.2025, 18:00 Uhr
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An diesem Abend erhalten Sie einen Überblick zum Thema Pflegekinder und Kurzzeit-Pflegekinder, dazu gehören u.a. Praxisberichte von Pflegeeltern und Informationen über den Bewerbungs- und Vermittlungsweg.
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In diesem Seminar erhalten Sie Informationen zu Themen aus dem Pflegefamilien-Alltag und können sich gemeinsam mit anderen Teilnehmenden intensiv mit Ihrer zukünftigen Aufgabe auseinandersetzen.
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