› Nächster Infoabend 23.04.2024 – 18:00 Uhr
Sprache:
Logo Familie für Kinder gGmbH

Archiv Aktuelles 2022


17.12.2022
Bundesrat stimmt Abschaffung der Kostenheranziehung zu

Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe zugestimmt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet und danach wie geplant zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Durch das Gesetz wird die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufgehoben. Bislang werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben (z.B. Ausbildungsvergütung im Rahmen einer betrieblichen regulären Ausbildung), mit bis zu 25 Prozent davon zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe herangezogen.

Für junge Menschen, die stationär in der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind und Ausbildungsgeld gemäß SGB III erhalten, sieht das Gesetz eine teilweise Nichtheranziehung des Ausbildungsgeldes vor.

Eine Synopse zu den Änderungen durch das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung finden Sie auf der Website des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF):

› www.dijuf.de


13.12.2022
Entwicklung und Pauschalen der Vollzeitpflege in Berlin - Anfragen im Abgeordnetenhaus
06.12.2022
Steigende Zahl an minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen in Berlin

Im Vergleich zu den Vorjahren mussten und müssen die Plätze zur Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen während der vorläufigen Inobhutnahme und dem Clearingverfahren durch die Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Familie ständig erweitert werden.

Die Anzahl der erstmals als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erfassten Fälle liegt aktuell bei 11 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen pro Tag. Seit Jahresbeginn waren es insgesamt 2.749 (Vorjahr insgesamt: 699). Gegenwärtig müssen wöchentlich ca. 70 neue Plätze geschaffen werden (Stand: 25.11.2022).

Dies geht aus der Beantwortung einer Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) durch die Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Familie hervor.

› Schriftliche Anfrage zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (PDF)


01.12.2022
Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus zu den Pauschalbeträgen in der Vollzeitpflege für 2023

Auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jetzt die Beantwortung vorgelegt. Hier heißt es unter anderem, dass die Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) auf der Grundlage einer überarbeiteten Datengrundlage in Anlehnung an den Empfehlungen des Deutschen Vereins hin überprüft werden. Insgesamt sollen die finanziellen Rahmenbedingungen sowohl für Pflegekinder als auch für Pflegepersonen verbessert werden. Die Umsetzung kann, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers, für den kommenden Doppelhaushalt vorgesehen werden.

› Schriftliche Anfrage zu den Pauschalbeträgen in der Vollzeitpflege für 2023


01.12.2022
Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus zum sogenannten Kentler-Experiment, zu Ombudsstellen und Schutzkonzepten

Auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jetzt die Beantwortung vorgelegt. Hier heißt es unter anderem, dass der Zwischenbericht zum Forschungsprojekt „Helmut Kentlers Wirken in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe - Aufarbeitung der organisationalen Verfahren und Verantwortung des Berliner Landesjugendamtes“ im Dezember 2022 veröffentlicht wird.

› Schriftliche Anfrage zum sogenannten Kentler-Experiment, zu Ombudsstellen und Schutzkonzepten (PDF)


01.12.2022
Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AfD) hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jetzt die Beantwortung vorgelegt.

Unter anderem zu den Themen:

  • Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge leben derzeit in Berlin?
  • An wie viele Pflegefamilien sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge seit Anfang 2022 vermittelt worden?

› Schriftliche Anfrage zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und ihre Unterbringung (PDF)


24.11.2022
Fachzeitschrift Pflegekinder Heft 2/2022 ist neu erschienen

Titelblatt der Fachzeitschrift "Pflegekinder" 2/2022

Themen zur Vollzeitpflege

  • Neue Förderung für Patenkinder Berlin: Ukrainische Familien werden jetzt auch unterstützt
  • HÖRTIPP: Der Pflegeeltern- und Kindertagespflege-Podcast aus Reinickendorf
  • Aktionsnachmittag für Pflegefamilien und Kindertagespflegepersonen in Reinickendorf
  • Berliner Pflegefamilientag: Viel „Action“ für Berliner Pflegekinder
  • Qualität in neuem Gewand – Der Berliner Rahmenplan zur Grundqualifikation
  • Rahmenplan zur Grundqualifikation von Vollzeitpflegepersonen in den Hilfen zur Erziehung gem. § 33 SGB VIII
  • Fortbildungen für Vollzeitpflegepersonen
  • Die Vormundschaftsreform und deren Bedeutung für die Pflegekinderhilfe
  • Häufige Fragen in der Pflegekinderhilfe: Was ist, wenn wir unsere Kinder mit der Aufnahme eines Pflegekindes überfordern?
  • Dringender Handlungsbedarf: Junge Menschen in Pflegefamilien – Kinderrechte stärken
  • Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für das Jahr 2023
  • „Jugendhilfe nachgefragt!“ Pflegekinder intervenieren in ihrem System
  • Anhörung: Abschaffung der Kostenheranziehung in der Jugendhilfe
  • Literaturhinweis: Von Piet, Planeten und Pflegefamilien – Ein Kinderfachbuch über Bereitschaftspflege
  • Download: Fachzeitschrift Pflegekinder 2/2022 als PDF-Dokument

Weitere Ausgaben der Fachzeitschrift Pflegekinder finden Sie im ››› Service-Bereich.


15.11.2022
Neue Grundqualifizierung für Pflegeeltern ist gestartet

Pressemitteilung der Familien für Kinder gGmbH vom 15.11.2022

Interessent*innen, die ein Pflegekind in ihre Familie aufnehmen möchten, werden auf diese Aufgabe gut vorbereitet. Hierzu gehört neben den Informationsveranstaltungen und einem Vorbereitungsseminar auch eine Qualifizierung für Pflegeeltern.

Im September 2022 sind die ersten Qualifizierungen nach einem neuen Rahmenplan für die Grundqualifikation von Pflegeeltern gestartet. Dieser Rahmenplan wurde von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) und dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) entwickelt. Mit ihm werden die Standards zur Grundqualifikation der Vollzeitpflege festgelegt.

Mit dem neuen Rahmenplan wurden auch die finanziellen Mittel für die Grundqualifizierung aufgestockt, sodass Interessierte ohne lange Wartezeit die Qualifizierung beginnen können. Bei vorhandenen Qualifizierungskapazitäten ist der Beginn bereits während des Überprüfungsprozesses möglich. Der Gesamtumfang der Qualifizierung beträgt 100 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten, verteilt über einen Gesamtzeitraum von ca. fünfzehn Monaten. Die Vermittlung eines ersten Pflegekindes in eine Pflegefamilie soll nach erfolgreicher Beendigung des Teil 1 (44 UE) der Qualifizierung erfolgen.

Im Auftrag des SFBB werden die Qualifizierungen von drei freien Trägern der Berliner Pflegekinderlandschaft an drei Standorten in Berlin durchgeführt.

Region Süd/West

Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau
Freier Jugendhilfeträger: Familien für Kinder gGmbH

Region Süd/Ost

Neukölln, Treptow-Köpenick, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf
Freier Jugendhilfeträger: Kinder und Jugendhilfeverbund/KJHV

Region Mitte/Nord

Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Reinickendorf
Freier Jugendhilfeträger: Horizonte gGmbH

Durch diese Regionalisierung ist die Qualifizierung wohnortnah möglich. Die Grundqualifizierung wird mit der erfolgreichen Teilnahme und Zertifizierung im Rahmen eines Colloquiums abgeschlossen.

Die Bezirksjugendämter und freien Träger hoffen, so mehr Menschen zu motivieren, Pflegefamilie zu werden. Der Bedarf ist groß in Berlin. Jedes Jahr werden für ca. 500 Kinder neue Pflegefamilien benötigt.
Interessierte finden weitere Informationen unter:

www.pflegekinder-berlin.de


27.10.2022
210.000 junge Menschen wuchsen 2021 bundesweit in Heimen oder Pflegefamilien auf

Im Jahr 2021 lebten in Deutschland rund 122.700 junge Menschen in einem Heim und rund 87.300 in einer Pflegefamilie. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wuchsen damit 210.000 junge Menschen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe – zumindest vorübergehend – außerhalb der eigenen Familie auf. Das waren 6.700 weniger junge Menschen als im Vorjahr (‑3 %). Damit ist die Fallzahl das vierte Jahr in Folge gesunken.

Insgesamt ging die Zahl der in Heimen oder Pflegefamilien untergebrachten jungen Menschen in den vier Jahren seit 2017 um 29.600 Fälle (-12 %) zurück, nachdem sie ab 2014 stark gestiegen war und 2017 mit 240.000 Fällen ihren Höchststand erreicht hatte. Diese Entwicklung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass ehemals unbegleitet eingereiste Minderjährige die Heime oder Pflegefamilien, in denen sie zeitweise untergebracht waren, nun verstärkt wieder verlassen.


Herkunftsfamilien: Eltern waren in gut jedem zweiten Fall alleinerziehend

In vier von fünf Fällen (80 %) waren die jungen Menschen, die 2021 außerhalb der eigenen Familie betreut wurden, minderjährig. In etwa jedem zweiten Fall waren sie unter 14 Jahren (49 %). Ein Fünftel (20 %) zählte zu den sogenannten „Careleavern“, waren also junge Erwachsene am Übergang in ein selbstständiges Leben. Während jüngere Kinder bis zum Alter von 10 Jahren häufiger in Pflegefamilien betreut wurden, überwog ab dem 11. Lebensjahr die Erziehung in einem Heim. Generell wurden etwas mehr Jungen als Mädchen außerhalb der eigenen Familie erzogen (54 %), das traf besonders auf Heime zu (56 %). Dabei endete eine Heimerziehung im Schnitt nach 21 Monaten, die Unterbringung in einer Pflegefamilie dagegen nach durchschnittlich über vier Jahren (49 Monate).

Mit Blick auf die Herkunftsfamilie waren die Eltern der jungen Menschen in rund jedem zweiten Fall alleinerziehend (51 %). Bei etwa einem Fünftel (19 %) handelte es sich um Elternteile in neuer Partnerschaft und in nur 17 % um zusammenlebende Elternpaare.


In zwei von drei Fällen bezogen die Betroffenen oder ihre Familien Transferleistungen

Auffällig ist, wie häufig sich die Betroffenen beziehungsweise ihre Herkunftsfamilien nahe dem Existenzminimum bewegten: In 140.400 oder 67 % aller Fälle lebten die jungen Menschen selbst oder ihre Herkunftsfamilien vollständig oder teilweise von Transferleistungen. Dazu zählten Arbeitslosengeld II (SGB II), Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sowie ein Kinderzuschlag. Besonders belastet waren auch hier offensichtlich wieder Alleinerziehende: In insgesamt 106.900 Fällen waren die Eltern der jungen Menschen, die 2021 in einem Heim oder einer Pflegefamilie aufwuchsen, alleinerziehend. In 81.300 Fällen bezogen diese alleinerziehenden Elternteile oder die betroffenen jungen Menschen selbst Transferleistungen. Damit lag der Anteil der Transferleistungsbezieher in dieser Personengruppe bei 76 % – deutlich über dem vergleichbaren Anteil von Elternteilen in neuer Partnerschaft (64 %) und zusammenlebenden Elternpaaren (63 %).

Mit einem aktuellen Gesetzentwurf will die Bundesregierung die sogenannte Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen abschaffen. Das Gesetzesvorhaben sieht unter anderem vor, dass in Heimen und Pflegefamilien betreute junge Menschen mit einem eigenen Einkommen sich nicht mehr finanziell an ihrer Unterbringung beteiligen müssen. Der Bundestag entscheidet voraussichtlich am 10. November 2022 über die Reform. Bereits im Juni 2021 war die Kostenbeteiligung von 75 % auf höchstens 25 % gesenkt worden.


Hauptgründe für neue Unterbringungen: Unversorgtheit und Kindeswohlgefährdung

In gut einem Viertel aller Fälle (26 %) haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder einem Heim im Jahr 2021 neu eingeleitet. Häufigster Grund dafür war mit 18 % eine sogenannte Unversorgtheit des jungen Menschen, verursacht etwa durch den Ausfall der Bezugsperson infolge einer Erkrankung oder durch eine unbegleitete Einreise aus dem Ausland. An zweiter Stelle stand 2021 die Gefährdung des Kindeswohls durch Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, psychische Misshandlung oder sexuelle Gewalt (17 %). Dritthäufigster Grund für eine Neuunterbringung war 2021 die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern (14 %). Beispiele dafür sind pädagogische Überforderung, Erziehungsunsicherheit oder unangemessene Verwöhnung.

Quelle: › Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 27. Oktober 2022


19.10.2022
Berliner Senat will Rechte für Pflegefamilien stärken: Neue Ombudsstelle, mehr Geld

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie will nach Informationen des Tagesspiegels nun die Pflegekinderhilfe stärken und die finanziellen Rahmenbedingungen für Pflegeeltern verbessern. Vor allem die Stärkung der Kinderrechte von Pflegekindern, auch von mittlerweile erwachsenen, sei ihm ein wichtiges Anliegen, sagt Aziz Bozkurt (SPD), Staatssekretär für Jugend, Familie und Schuldigitalisierung. Noch in diesem Jahr werde deshalb ein Interessensbekundungsverfahren zur Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle eingerichtet.

Den gesamten Artikel des Tagesspiegels können Sie hier nachlesen:

› www.tagesspiegel.de


13.10.2022
Struktur der Pflegekinderhilfe - Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus

Auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Günther-Wünsch (CDU) hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jetzt die Beantwortung vorgelegt.

Unter anderem zu den Themen:

  • Wer ist zuständig für die Feststellung der Eignung als Pflegeeltern bei potentiellen Bewerbern?
  • Welche Kriterien werden für die Beurteilung der Eignung von Pflegeeltern bei der Aufnahme eines Kindes herangezogen?
  • Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung haben Pflegefamilien in der aktuellen Inflation und Energiekrise?

› Schriftliche Anfrage „Struktur der Pflegekinderhilfe“ (PDF)


11.10.2022
Anhörung zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe

Der Bundestag hat eine Meldung veröffentlicht, dass die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt wird. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 10.10.2022 wurde das Vorhaben mehrheitlich als richtiger Schritt bezeichnet, von dem aber jene junge Menschen nicht profitierten, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt beziehungsweise das Jobcenter absolvieren oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind. Die Kritik anderer Sachverständiger an dem Entwurf zielte darauf ab, dass damit eine Verselbständigung der Jugendlichen erschwert werde und sie teils bessergestellt würden als Jugendliche, die eine Ausbildung machen und im Elternhaus leben.

Mehr zu dieser Anhörung können Sie hier nachlesen:

› www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-914680

PDF-Dokumente mit den Stellungnahmen aller Experten und Expertinnen und ein Video der Anhörung finden Sie hier:

› https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/913176-913176


05.10.2022
Pflegekinder in Berlin - Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus

Auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Günther-Wünsch (CDU) hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jetzt die Beantwortung vorgelegt.

Unter anderem zu den Themen:

  • Wie viele Kinder mussten in den letzten 5 Jahren aus ihren Familien genommen werden und kurzfristig oder auf Dauer untergebracht werden?
  • Wie viele Kinder wurden in den letzten 5 Jahren in die befristete Vollzeitpflege bzw. in die auf Dauer angelegte Vollzeitpflege geführt?
  • Wie oft erfolgte eine Rückführung aus Pflegefamilien in den letzten 5 Jahren?

› Schriftliche Anfrage „Pflegekinder in Berlin“ (PDF)


26.09.2022
Deutscher Verein empfiehlt eine Anhebung der Pauschalbeträge in der Pflegekinderhilfe von durchschnittlich über 10 %

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2023

In seinen aktuellen Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten für Pflege und Erziehung den im Referenzzeitraum um 7,9 % gestiegenen Verbraucherpreisen anzupassen. Die Berechnung der Pauschalbeträge für den Sachaufwand basiert auf der im Juni 2021 erschienenen Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu Konsumausgaben von Eltern für ihre Kinder. Die sich hieraus ergebenden deutlichen Anstiege empfiehlt der Deutsche Verein in voller Höhe zu berücksichtigen. Insgesamt ergibt sich bei den nach Alter gestaffelten Pauschalbeträgen für Sachkosten sowie Kosten für Pflege und Erziehung eine Steigerung von durchschnittlich über 10 %.

Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden in den meisten Bundesländern übernommen.

"Tagein, tagaus leisten Pflegeeltern Unglaubliches: für 'Ihre' Kinder und Jugendlichen, für deren Familien sowie für die gesamte Gesellschaft. Gerade in Zeiten explodierender Verbraucherpreise dürfen Pflegefamilien nicht im Stich gelassen werden. Die finanzielle Unterstützung für Pflegefamilien muss ihrer Lebenswirklichkeit und der Bedeutung ihres Engagements gerecht werden", betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Sie legt daher allen nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden nahe, die Empfehlungen des Deutschen Vereins zu übernehmen.

Die vollständigen Empfehlungen sind unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2023/dv-9-22_vollzeitpflegesaetze.pdf abrufbar.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., › Pressemitteilung vom 23.09.2022


19.09.2022
Hilfen zur Erziehung 2021: Mehr Fälle in Berlin, weniger in Brandenburg

Für 33.173 junge Menschen bzw. Familien in Berlin und 17.395 in Brandenburg begann 2021 eine Hilfe zur Erziehung. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, entspricht das gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg von 1,5 Prozent in Berlin und einem Rückgang von 1,5 Prozent in Brandenburg.

Fast 49.000 Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe (Berlin: 33.108; Brandenburg: 15.863) wurden im Laufe des Jahres beendet. Über 57.400 Hilfen (Berlin: 35.362; Brandenburg: 22:081) bestanden am Jahresende fort.

Jede dritte erzieherische Hilfe ist Erziehungsberatung

Erzieherische Hilfen werden in verschiedene Arten untergliedert. Am häufigsten wurden Erziehungsberatungen (Berlin: 35,1 Prozent; Brandenburg: 35,2 Prozent) in Anspruch genommen. Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen standen mit 15,7 Prozent in Berlin und 15,2 Prozent in Brandenburg an zweiter Stelle.

Sozialpädagogische Familienhilfe wurde in Berlin in 13,5 Prozent und in Brandenburg in 14,9 Prozent der Fälle geleistet. In Berlin wurden fast 8.300 Betreuungsfälle von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen erfasst. In Brandenburg waren es mehr als 5.200 Fälle.

Grafik: Hilfen/Beratungen orientiert am jungen Menschen am 31.12.2021 in Berlin

Mehr als 127.700 junge Menschen betroffen

Die erzieherischen Hilfen richten sich überwiegend an junge Menschen, aber auch an Familien. Insgesamt erhielten mehr als 83.600 junge Menschen in Berlin und über 44.000 in Brandenburg Hilfen zur Erziehung, die von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe erbracht wurden. Fast jeder zweite Betroffene in Berlin (45,2 Prozent) hatte mindestens ein Elternteil mit ausländischer Herkunft, in Brandenburg jeder achte junge Mensch (12,9 Prozent).

Hauptgründe zur Hilfegewährung sind die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten sowie die Belastung junger Menschen durch familiäre Konflikte.

Häufige Inanspruchnahme durch Alleinerziehende

Fast die Hälfte der erzieherischen Hilfen wurden von Alleinerziehenden in Anspruch genommen (Berlin: 48,9 Prozent, Brandenburg: 45,7 Prozent). Damit nahmen Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen in Anspruch als zusammenlebende Elternpaare (Berlin: 31,2 Prozent, Brandenburg: 29,1 Prozent) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (Berlin: 14,2 Prozent, Brandenburg: 20,7 Prozent).

Viele Betroffene leben von Transferleistungen

In Berlin lebten 42,8 Prozent und in Brandenburg 39,6 Prozent der Herkunftsfamilien oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII) oder bei Bezug eines Kinderzuschlages.

Weitere Informationen finden Sie unter: › www.statistik-berlin-brandenburg.de

Quelle:
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Pressemitteilung Nr. 211 vom 19.09.2022 und Statistischer Bericht K V 2 - j / 21 Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige im Land Berlin 2021


31.08.2022
Pflegefamilientag: Viel „Action“ für Berliner Pflegekinder

Nach zwei Jahren „Corona-Zwangspause“ war es am 28. August 2022 endlich möglich, den 20. Berliner Pflegefamilientag im FEZ in der Wuhlheide zu feiern. Ca. 700 Besucher*innen freuten sich. Besonders für die Kinder gab es rund um das Wasserbecken und auf dem Wasser viel zu sehen und zu tun. Mit den bunten Booten lieferten sich einige Kinder spannende Wettrennen mit Spritzeinlagen und andere genossen es, entspannt mit ihrem Boot über das Wasser zu gleiten.

Wem das Bootsfahren zu nass und zu wacklig war, konnte sich auf einem Land-Parcours mit Bobby-Car, Laufrad oder Roller austoben. Am Musik-Turm mit alltäglichen Gebrauchsgegenständen konnte man mal so richtig auf den Kochtopf hauen oder der Gießkanne Töne entlocken und entdecken, dass man auch mit diesen „Instrumenten“ Klanginstallationen und Musik machen kann. Zur Entspannung bot sich dann die Lehmwerkstatt an, in der man ohne Vorgaben kleine Kunstwerke schaffen konnte oder eine Fahrt mit der Feldbahn.

An den Ständen der Bezirksjugendämter und freien Träger gab es für die Kinder viele kreative Beschäftigungsangebote, z.B. Masken oder Stoffbeutel bemalen, große Seifenblasen machen, Fische angeln, ertasten was sich in einer Fühlbox befindet oder ...

Es hat Spaß gemacht und wir freuen uns schon auf den nächsten Pflegefamilientag.


22.08.2022
Für Berliner Pflegekinder wird es am 28. August 2022 FEZig

20. Berliner Pflegefamilientag im FEZ in der Berliner Wuhlheide

Sonntag, 28. August 2022 von 11:00 bis 16:00 Uhr

Nach zwei Jahren „Corona-Zwangspause“ ist es am 28. August 2022 endlich möglich, den 20. Berliner Pflegefamilientag in Präsenz im FEZ in der Wuhlheide zu feiern. Alle Berliner Pflegefamilien mit ca. 2.200 Pflegekindern können sich auf ein großes Spiel-, Bewegungs- und Spaßevent freuen.

Mit dem Berliner Pflegefamilientag wollen die Jugendämter und Pflegekinderdienste allen Berliner Pflegefamilien danken, betont Alexander Freier, Bezirksstadtrat für Jugend und Gesundheit in Treptow-Köpenick: „Ich möchte Ihnen allen ein großes Dankeschön aussprechen, ein Dankeschön für Ihre Bereitschaft und ein Dankeschön für den unermüdlichen Einsatz, vor allem unter den Pandemiebedingungen.“

Die Bezirksjugendämter und freien Träger bieten an ihren Ständen rund um das Wasserbecken im FEZ Informationen über das Zusammenleben mit einem Pflegekind, um mehr Menschen zu motivieren, Pflegefamilie zu werden. Der Bedarf ist groß in Berlin. Jedes Jahr werden für ca. 500 Kinder neue Pflegefamilien benötigt.

Für die Pflegefamilien gibt es an den Ständen viele kreative Beschäftigungsangebote, die durch Spielangebote vom FEZ erweitert werden (z.B. Riesenpiratenrutsche, Bootsverleih, Lehmwelten, Fahrten mit der Feldbahn, …).

Wie kommen Sie zum Pflegefamilientag?

FEZ-Berlin in Köpenick, Straße zum FEZ 2, 12459 Berlin
Areal rund um das Wasserbecken am Hauptgebäude

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln: S3 Richtung Erkner Haltestelle Wuhl­heide von dort ein gemütlicher Spazier­gang Richtung FEZ/Wuhlheide oder TRAM 27, 60, 61, 67 bis Haltestelle FEZ

Weitere Informationen:  www.pflegefamilientag-berlin.de


11.08.2022
Kindeswohlgefährdungen bleiben bundesweit auch 2021 auf hohem Niveau

Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen ist bundesweit - nach ihrem Höchststand im ersten Corona-Jahr 2020 - im zweiten Jahr der Pandemie leicht gesunken: 2021 haben die Jugendämter in Deutschland bei über 59.900 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt. Das waren rund 600 Fälle oder 1 % weniger als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sind die Fälle, bei denen die Behörden nach Prüfung des Verdachts zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber einen Hilfebedarf festgestellt haben, gleichzeitig um knapp 2 % gestiegen (+ 1.100 Fälle): 2021 meldeten die Jugendämter fast 67.700 Fälle von Hilfebedarf. Im zweiten Corona-Jahr haben die Kindeswohlgefährdungen damit den zweithöchsten Wert seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 und die Fälle von Hilfebedarf einen neuen Höchststand erreicht.

Weitere Informationen hierzu unter: › www.destatis.de

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung vom 11. August 2022


28.07.2022
Kindeswohlgefährdungen 2021 in Berlin und Brandenburg: Jugendämter melden mehr als 28.000 Verfahren

Die Jugendämter in Berlin und Brandenburg führten im Jahr 2021 bei 28.115 Kindern und Jugendlichen ein Verfahren zur Kindeswohlgefährdung durch. Davon waren 20.632 Berliner und 7.483 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Das waren in Berlin 2.161 Verfahren bzw. 10 Prozent mehr, in Brandenburg 592 Verfahren bzw. 8 Prozent weniger als 2020.

Geht man von der Schwere der Fälle aus, waren in Berlin 20 Prozent der Betroffenen akut gefährdet. Eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls war bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 23 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. In 57 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei fast der Hälfte dieser Fälle bestand jedoch Unterstützungsbedarf.

Bei 19 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 18 Prozent eine latente Gefährdung vor. In 33 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf und in 30 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.


Vernachlässigung ist häufigste Kindeswohlgefährdung

5.967 Fälle (57 Prozent) der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 2.706 (26 Prozent) psychische und 1.512 (14 Prozent) körperliche Misshandlungen. In 364 Fällen (3 Prozent) wurden Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.

In über der Hälfte (1.861) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Betroffenen vernachlässigt. Anzeichen für psychische Misshandlungen wurden in 977 (28 Prozent) Fällen und für körperliche Misshandlungen in 567 (16 Prozent) Fällen angegeben. Eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt lag in 148 Fällen (4 Prozent) vor.

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.


Mehrheit der Betroffenen jünger als 14 Jahre 

77 Prozent der betroffenen Kinder in Berlin und 85 Prozent der Kinder in Brandenburg waren jünger als 14 Jahre, rund jedes fünfte Kind jünger als 3 Jahre. Jungen waren häufiger betroffen (Berlin: 54 Prozent, Brandenburg: 52 Prozent). Lediglich in der Altersgruppe von 14 bis 18 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt. Hier lag der Mädchenanteil in Berlin bei 53 Prozent und in Brandenburg bei 55 Prozent.


Hinweise von Justiz und Polizei

Häufig informierten Polizei oder Justizbehörden das Jugendamt (Berlin: 31 Prozent, Brandenburg: 19 Prozent). In 19 Prozent der Berliner und in 13 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. Auch anonyme Anzeigen gingen ein (Berlin: 8 Prozent, Brandenburg: 17 Prozent). Durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 8 Prozent und in Brandenburg 11 Prozent der Verfahren initiiert. Rund 12 Prozent der Fälle wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.


Datenangebot

Weitere Daten zu den Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/kinder-und-jugendhilfe, im Detail in den statistischen Berichten mit der Kennziffer K V 10.

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 26.07.2022, www.statistik-berlin-brandenburg.de/160-2022


Informationen zur bundesweiten Statistik
finden Sie in der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 27.07.2022: „Kinderschutz: Jugendämter nahmen 2021 5 % mehr Kinder und Jugendliche in Obhut“
www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/07/PD22_315_225.html


15.07.2022
Fachzeitschrift Pflegekinder Heft 1/2022 ist neu erschienen

Titelblatt der Fachzeitschrift "Pflegekinder" 1/2022

Themen zur Vollzeitpflege

  • Kinder- und Jugendhilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
  • Einladung zum Pflegefamilientag
  • Die Berliner Pflegekinderhilfe aus der Sicht der Pflegepersonen
  • Bindungssicherheit in der Bereitschaftspflege
  • Häufige Fragen in der Pflegekinderhilfe: Zurück nach Hause?! – Rückkehroptionen als Unsicherheitsfaktor in Pflegeverhältnissen
  • Zusammenarbeit mit Eltern in der Pflegekinderhilfe - Projektergebnisse jetzt digital zugänglich
  • Perspektiven der Hilfen zur Erziehung und der Pflegekinderhilfe in den Koalitionsverträgen auf Landes- und Bundesebene
  • Stereotype in der Kinderliteratur
  • Download: Fachzeitschrift Pflegekinder 1/2022 als PDF-Dokument

Weitere Ausgaben der Fachzeitschrift Pflegekinder finden Sie im ››› Service-Bereich.


13.07.2022
Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe zum 1. Januar 2023

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfes ist, junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben, sowie alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden, finanziell zu entlasten.

Bisher mussten jungen Menschen sowie alleinerziehende Mütter und Väter bis zu 25 Prozent ihres Einkommens aus Ausbildung oder anderen Tätigkeiten an das Jugendamt abgeben. Mit der Abschaffung der Kostenheranziehung sollen diese jungen Menschen stärker motiviert werden, Ausbildungen oder andere Jobs zu beginnen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Gerade junge Menschen, die nicht bei ihrer eigenen Familie, sondern in Pflegefamilien oder Einrichtungen aufwachsen, brauchen unsere Unterstützung auf dem Weg in die Selbständigkeit. Sie haben besondere Herausforderungen zu meistern. Mit dem Gesetz möchten wir ihre Chancen verbessern, unabhängig zu werden und sich eine eigene selbstbestimmte Zukunft aufzubauen. Auch alleinerziehende Mütter und Väter, die Unterstützung für das Leben mit ihrem Kind benötigen, möchte ich mit dem Gesetzentwurf entlasten. Alleine die Verantwortung für sich und ein Kind zu tragen, kann in schwierigen Lebenssituationen sehr herausfordernd sein. Haben diese Mütter und Väter trotzdem die Kraft, einem Job nachzugehen, sollten sie das Einkommen für sich und ihr Kind verwenden können, um mit der Zeit selbständig und unabhängig zu werden.“

Die Befassung von Bundesrat und Bundestag ist für den Herbst/Winter 2022 geplant. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.


24.06.2022
Vorläufige Jugendhilfe-Schutzmaßnahmen im Land Berlin und im Land Brandenburg 2021

Bericht des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg

Im Jahr 2021 wurden in Berlin 2.341 und in Brandenburg 1.827 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen.

Für 1.264 der Berliner und 1.152 der Brandenburger Kinder und Jugendlichen erfolgte die Inobhutnahme wegen dringender Kindeswohlgefährdung. Aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland wurden 646 Berliner und 447 Brandenburger Kinder und Jugendliche vorläufig in Schutz genommen.

Bei den Inobhutnahmen war die Altersgruppe der 14- bis unter 18-jährigen Jugendlichen am häufigsten vertreten (Berlin: 70 %, Brandenburg: 58 %).

Die Schutzmaßnahme für die gefährdeten Kinder und Jugendlichen veranlassten vor allem soziale Dienste und das Jugendamt (Berlin: 40 %, Brandenburg: 49 %). Aber auch das Kind bzw. der Jugendliche selbst regte die Maßnahme an (Berlin: 35 %, Brandenburg: 14 %).

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Weitere Informationen und Download des kompletten Berichts unter:

› www.statistik-berlin-brandenburg.de/k-v-4-j


14.06.2022
Potenzielle Pflegefamilien stärker unterstützen - Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus

In der Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) gibt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie darüber Auskunft, inwiefern der Berliner Senat Familien finanziell unterstützt, die sich dazu entscheiden, Pflegekinder aufzunehmen.

› Anfrage: Potenzielle Pflegefamilien stärker unterstützen (PDF)


09.06.2022
Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus zum Rahmenplan Grundqualifikation von Vollzeitpflegepersonen

Auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jetzt die Beantwortung vorgelegt.

Unter anderem zu den Themen:

  • Worin liegen die wesentlichen Unterschiede des seit dem 1. März 2022 gültigen Rahmenplans zur Grundqualifikation von Vollzeitpflegepersonen gegenüber den Bestimmungen des bisherigen Rahmenplans aus dem Jahr 2004?
  • Wie haben sich seit 2002 die Fallzahlen im Vergleich Heimunterbringung vs. Pflegefamilien entwickelt?

› Schriftliche Anfrage zum Rahmenplan Grundqualifikation von Vollzeitpflegepersonen (PDF)


03.05.2022
Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Kindern aus der Ukraine

Zu diesem Thema hat es eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Günther-Wünsch (CDU) gegeben. Gefragt wurde u.a.:

  • Wie viele geflüchtete Kinder im Kitaalter sind bisher aus der Ukraine nach Berlin gekommen und wie viele haben einen Kitaplatz erhalten?
  • Wie viele Kitagutscheine wurden bisher beantragt und an geflüchtete Kinder aus der Ukraine ausgestellt?
  • Wie viele unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus der Ukraine sind bisher in Berlin angekommen und wie viele wurden in staatlichen Einrichtungen oder privat untergebracht?
  • Wie viele geflüchtete Waisenkinder sind aus der Ukraine nach Berlin gekommen und wie wurden sie untergebracht?

Die Beantwortung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 22.04.2022 wurde jetzt veröffentlicht:

› schriftliche Anfrage „Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Kindern aus der Ukraine“ (PDF)


20.04.2022
Neuer Rahmenplan zur Grundqualifikation von Vollzeitpflegepersonen

Seit dem 01.03.2022 gilt für die Grundqualifikation von Vollzeitpflegepersonen ein neuer Rahmenplan. Die Bestimmungen des bisherigen Rahmenplans aus dem Rundschreiben Jug 4/2004 der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport vom 30.06.2004 werden damit außer Kraft gesetzt.

Die Grundqualifikation schafft die Einstiegsvoraussetzungen für die Vollzeitpflege, wenn künftige Pflegepersonen erstmalig einen jungen Menschen in Vollzeitpflege aufnehmen wollen. Der Gesamtumfang der Qualifizierung beträgt 100 Unterrichtseinheiten (UE) a 45 Minuten in einem Gesamtzeitraum von mindestens achtzehn Monaten.

› Rahmenplan zur Grundqualifikation von Vollzeitpflegepersonen gültig ab 01.03.2022 (PDF)


23.03.2022
„Eine Mama – 100 Babys“, Dokumentarfilm über eine Kurzzeit-Pflegemutter

In der ARD-Sendereihe Echtes Leben wurde am 22.03.2022 die Dokumentation über eine Kurzzeit-Pflegemutter aus Berlin gesendet.

Die Dokumentation begleitet Elke Baumann über ein Jahr hinweg. Autor Arndt Breitfeld ist dabei, wenn Elke Baumann wieder ein Baby aus einer Kriseneinrichtung abholt, wenn potenzielle Pflegeeltern das Kind kennenlernen und Elke Baumann Abschied nehmen muss. Ein bewegender Film über eine beeindruckende Berlinerin, ihre ganz persönliche Geschichte und die Kurzzeitpflege.

Die Dokumentation wird am 29.03.2022 um 21:45 Uhr und am 02.04.2022 um 07:15 Uhr auf tagesschau24 wiederholt.

Den Film (30 Min.) kann man sich auch online noch bis zum 15.03.2024 ansehen:

› www.ardmediathek.de


18.03.2022
Stand und Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe in Berlin

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE)

In der Beantwortung der Anfrage gibt die Senatsverwaltung u.a. darüber Auskunft, welche Maßnahmen der Senat bereits ergriffen hat bzw. ergreifen wird, um zum einen die neuen Regelungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zur Pflegekinderhilfe in Berlin umzusetzen und zum anderen, um die in der Facharbeitsgruppe Pflegekinder erarbeiteten Weiterentwicklungsvorschläge umzusetzen. Außerdem enthält die Beantwortung der Anfrage u.a. Statistiken zur Anzahl der untergebrachten Pflegekinder und der Pflegeelternbewerber*innen.

› Anfrage: Stand und Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe in Berlin (PDF)


11.03.2022
Team Kinderschutz kümmert sich um unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus der Ukraine

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie richtet im Ankunftszelt am Berliner Hauptbahnhof ein mobiles Team Kinderschutz/Jugendhilfe ein. Das mobile Team soll nahezu rund um die Uhr vor Ort und im Ankunftszelt Ansprechpartner für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sowie für die Bundespolizei und weitere professionelle Unterstützerinnen und Unterstützer sein. Das mobile Team koordiniert die Versorgung und Unterbringung von in Berlin ankommenden unbegleiteten Flüchtlingen und berät auch zu Fragen des Kinderschutzes in Berlin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams werden in Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe ausgewählt. Sie sind sozialpädagogisch geschult, darunter werden auch Muttersprachlerinnen und Muttersprachler sein.

Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Das Wohl der geflüchteten Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine ist für mich von zentraler Bedeutung. Deshalb haben wir zügig und unbürokratisch unser mobiles Team Kinderschutz/Jugendhilfe aufgestellt und an den Hauptbahnhof gebracht. Unlauteren Menschen, die die Situation der Geflüchteten ausnutzen wollen, halten wir auf diese Weise ein Stopp-Signal entgegen. Gleichzeitig bieten wir eine Soforthilfe für die Kinder und Jugendlichen nach den höchstverstörenden Erfahrungen in ihrer Heimat und den Strapazen der Flucht.“

Die Teams sind durch rote Westen mit dem Logo mobiles Team Kinderschutz/Jugendhilfe gut erkennbar. Begleitend hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Flyer erstellt mit Informationen zu Jugendhilfe, unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen oder Kinderschutz. Dazu kommen Informationen zur Berliner Bildungslandschaft. Alles wird auch auf Englisch, Russisch und Ukrainisch dargestellt. Zudem hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten die Betreuung der über 200 Heimkinder aus der Ukraine übernommen.

Quelle: › Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 09.03.2022

 

Weitere Informationen:

› www.berlin.de/sen/jugend/jugend/unbegleitete-minderjaehrige-fluechtlinge/

› Infoblatt: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Aufnahme, Unterbringung und Erstversorgung (PDF)


14.02.2022
Abschlussbericht der Studie zur Pflegekinderhilfe in Berlin jetzt als Download

Das Land Berlin will die Vollzeitpflege und die Arbeit der Pflegekinderdienste weiterentwickeln und dabei den Kinderschutz und die Kinderrechte in der Pflegekinderhilfe stärken. Hierzu hat der Berliner Senat eine Studie zur Pflegekinderhilfe in Berlin in Auftrag gegeben: Junge Menschen in Pflegefamilien. Kinderrechte stärken: Ausgangslage und Handlungsempfehlungen.

Der Abschlussbericht der PKD-Studie aus dem Jahr 2021 steht jetzt als PDF-Dokument auf der Seite der Senatsverwaltung zum Download bereit:

› www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/pflegekinder/abschlussbericht-pkd-studie-2021.pdf

Infohotline: 030 - 21 00 21 0

Infoabend

Di., 23.04.2024, 18:00 Uhr

Bitte vorher anmelden

Info und Anmeldung

› Weitere Termine