› Nächster Infoabend 27.06.2023 – 18:00 Uhr
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08.06.2023
Bundesweit erstes Selbstvertretungsgremium von Pflege- und Adoptivkindern mit Behinderung gegründet

Am Pfingstsonntag, 28. Mai 2023, hat sich erstmals ein Selbstvertretungsrat von Pflege- und Adoptivkindern mit Behinderung gegründet. Im Rahmen des Familientreffens des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) im Könzgenhaus in Haltern am See kamen zehn junge Menschen im Alter zwischen 5 und 16 Jahren zusammen, die allesamt in Pflege- und Adoptivfamilien aufwachsen, in denen Behinderung eine Rolle spielt. Zwei weitere erklärten ihre Teilnahme am „Kinder- und Jugendrat“ aus der Ferne.

Die zwölf Mitglieder wollen sich künftig regelmäßig zu Themen austauschen, die sie betreffen, und mit vereinter Stimme ihre Anliegen nicht nur in den Verband, sondern in den gesamten politischen Willensbildungsprozess einbringen. In einer ersten gemeinsamen Veröffentlichung formulierten die jungen Menschen nicht nur die Absicht, ihre Sorgen und Bedürfnisse „noch in diesem Jahr“ im Bundesfamilienministerium in Berlin vortragen zu wollen, sondern auch drei erste grundsätzliche Anliegen:

  • Wir brauchen mehr Privatsphäre.
  • Wir wollen erst kennengelernt werden, bevor man über uns eine Meinung hat.
  • Wenn wir etwas nicht dürfen, wollen wir wirklich wissen, warum.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesverbandes:

› Pressemitteilung des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder vom 31.05.2023 (PDF)


08.06.2023
40 Jahre Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.

Mit rund 140 Teilnehmern aus ganz Deutschland, darunter 53 Kindern, hat der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) über Pfingsten sein 40-jähriges Bestehen gefeiert.

Zur Eröffnung der Jubiläumsfeier mit rund 70 Gästen am Pfingstsonntag betonte die BbP-Vorsitzende Kerstin Held, dass den Pflegeeltern im Moment unwahrscheinlich viel abverlangt wird: „Wir müssen Mangelwirtschaft und Pflegenotstand kompensieren, nicht selten entstehen dabei für die Kinder existenziell bedrohliche Situationen.“

Besonders Pflegeeltern von Kindern mit Behinderung füllten nebenbei zahlreiche weitere Rollen aus, die weit über die eigentliche Versorgung der Kinder hinausgingen. „Dann beanspruche ich für meine Kinder Betreuung, weil ich noch Widersprüche schreiben muss. Dabei sollte es doch eigentlich umgekehrt sein: Die Kinder müssen im Mittelpunkt stehen.“

Zur Gratulation gab es viele Grußworte, die Empathie, Wertschätzung und Wegbegleitung ausdrückten.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesverbandes:

› Pressemitteilung 40 Jahre Bundesverband behinderter Pflegekinder vom 29.05.2023 (PDF)


07.06.2023
Paritätisches Positionspapier Pflegekinderhilfe

In dem Positionspapier „Ein gutes Zuhause für Kinder: Wie können Pflegefamilien in Berlin besser unterstützt werden, die Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen und in Notsituationen einen guten Ort des Aufwachsens bieten?“ vom 05.06.2023 fordert der Paritätische das Land Berlin auf, die Ausstattung der Pflegekinderdienste und die Leistungen für Pflegefamilien und -kinder an die aktuelle Realität und an die notwendige qualitative Intensität der Leistungen anzupassen.

Weitere Informationen und das Positionspapier im PDF-Format finden Sie auf der Homepage des Paritätischen Landesverbandes Berlin

› www.paritaet-berlin.de


24.05.2023
Sind behinderte Pflegekinder nach SGB IX Pflegekinder 2. Klasse?

Vom Abgeordnetenhaus wurde jetzt die Beantwortung der Anfrage von Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) veröffentlicht:

› Behinderte Pflegekinder nach § 80, §§ 99 ff., 113 Abs.2 Nr. 4 SGB IX = Pflegekinder 2. Klasse? (PDF)


22.05.2023
Die Situation von Pflegekindern erfordert schnelles Handeln. Ein Appell!

Als freier Träger der Pflegekinderhilfe ergreift Familien für Kinder gemeinsam mit PFIFF Hamburg und PiB-Pflegekinder in Bremen nun die Initiative, um einen alarmierenden Abwärtstrend der vergangenen Jahre zu stoppen: Trotz intensiver Werbung gibt es für immer mehr Kinder, die am besten in einer Pflegefamilie aufwachsen würden, immer weniger Familien. Dieser Trend muss sich umkehren! In dieser Lage, die auch bundesweit zu beobachten ist, fordern die Jugendhilfeträger Lösungen im Interesse der Kinder und ihrer Familien.

Familien für Kinder, PFIFF und PiB schlagen sieben Sofortmaßnahmen vor, die hier erste Lösungen anbieten könnten. Die Jugendhilfeträger suchen nun das Gespräch mit Vertreter*innen aus Politik, Ämtern, Behörden, Verbänden und anderen Beteiligten, um diese Sofortmaßnahmen zu erörtern und auf den Weg zu bringen.

Lesen Sie hier › den gesamten Appell (pdf).


19.04.2023
Aktionstag für Adoptiv- und Pflegefamilien am 10. Juni 2023 in Berlin

Der PFAD-Bundesverband möchte in Kooperation mit dem Forschungsprojekt Empoweryou das große Engagement von Adoptiv- und Pflegefamilien durch die Einführung eines jährlichen Aktionstages würdigen und mit diesem Tag der Wertschätzung, Information und Vernetzung DANKE sagen.

Die Auftaktveranstaltung findet am 10.06.2023 in Berlin statt. Eingeladen sind Adoptiv- und Pflegefamilien aus dem gesamten Bundesgebiet. Aufgrund der Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist die Teilnahme kostenfrei.

Für Eltern und Fachkräfte gibt es interessante Vorträge und Diskussionen, für Jugendliche einen eigenen spannenden Workshop und für Kinder ab 6 Jahren ein erlebnispädagogisches Event.

Hier finden Sie das komplette Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung:

› www.aktionstag-fuer-adoptiv-und-pflegefamilien.de


19.04.2023
Deutschland muss mehr Verantwortung für Kinderschutz im Internet übernehmen

Fordert ein Bündnis von 17 NGOs mit einer gemeinsamen Unterschriftenaktion

Anlässlich des Internationalen Tags zur Bekämpfung von Missbrauch von Kindern und Jugendlichen setzt sich ein Bündnis aus 17 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) mit einer Unterschriftenaktion für mehr Kinderschutz im Internet ein.

Es sei dringend notwendig, dass Deutschland mehr Verantwortung für Kinderschutz im Internet übernimmt, denn weltweit ist die Anzahl von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen im Netz dramatisch gestiegen. Allein zwischen 2020 und 2021 weist die Kriminalstatistik einen Anstieg um 108 Prozent aus. Die Zahl der Fälle bleibt 2022 auf einem hohen Niveau. 62 Prozent aller Missbrauchsabbildungen werden auf Servern in der Europäischen Union (EU) gehostet. Kinder und Jugendliche müssen davor geschützt werden, online sexuell ausgebeutet zu werden.

Weitere Informationen bei ECPAT Deutschland e.V. › www.ecpat.de

Die Petition kann hier unterschrieben werden: › www.kinderschutziminternet.de


18.04.2023
Bilanz der Vormundschaftsrechtsreform

Zum Thema: „Kinder unter Vormundschaft: Baustellen und Weiterentwicklungsbedarf der Vormundschaftsrechtsreform im BGB und SGB VIII“ fand am 17.04.2023 ein öffentliches Fachgespräch mit Sachverständigen und Betroffenen im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt. Ziel der Veranstaltung war, zu schauen, ob das, was beabsichtigt war, auch erreicht wird und aus dem Gesetz das Beste für Kinder und Jugendliche herausgeholt wird. Ein Fazit war, dass es bei der Umsetzung des kürzlich reformierten Vormundschaftsrechts unter anderem darauf ankomme, mehr Zeit für die anvertrauten Kinder zu haben, weniger Fälle pro Vormund und eine bessere Qualifikation der in dem Bereich Tätigen.

Weitere Informationen und einen Link zum Video des Fachgesprächs hat der Bundestag hier veröffentlicht:

› www.bundestag.de


04.04.2023
Die Pflegekinderhilfe im Berliner CDU-SPD-Koalitionsvertrag

Nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen haben CDU und SPD jetzt einen Koalitionsvertrag vorgelegt. Hier wurden auch Leitlinien für die Pflegekinderhilfe festgelegt:

„Die Koalition hat Pflegefamilien im Blick und wird sie unterstützen. Pflegeeltern erhalten mehr finanzielle Unterstützung. Die Koalition erarbeitet eine gesamtstädtische Rahmenvorgabe zu Kinderschutzkonzepten in Pflegefamilien. Die unterschiedlichen Zuständigkeitsregelungen innerhalb der Jugendämter werden mit dem Ziel, der personellen Kontinuität in der kommunalen Begleitung des Pflegeverhältnisses zu sichern, geändert. Auf Bundesebene wollen wir uns dafür einsetzen, dass zukünftig auch Eltern von Pflegekindern, die in Dauerpflege betreut werden, einen Anspruch auf Elterngeld erhalten.“ (S. 38)

„Wir werden die Beratungsangebote für Regenbogenfamilien weiter stärken. Das Personal in den Bereichen der Kinder-und Jugendhilfe, im Öffentlichen Dienst sowie bei den Berliner Gerichten wird geschult, um Diskriminierung insbesondere für Regenbogen-Pflegefamilien abzubauen.“ (S. 20)

Quelle: „Für Berlin das Beste“ Koalitionsvertrag 2023 - 2026 der Berliner CDU und der Berliner SPD
› https://cdu.berlin/image/daten/news_20230404103151_koalitionsvertrag_20232026.pdf


15.03.2023
„Eine Mama – 100 Babys“, Dokumentarfilm über eine Kurzzeit-Pflegemutter

Die Dokumentation begleitet Elke Baumann über ein Jahr hinweg. Autor Arndt Breitfeld ist dabei, wenn Elke Baumann wieder ein Baby aus einer Kriseneinrichtung abholt, wenn potenzielle Pflegeeltern das Kind kennenlernen und Elke Baumann Abschied nehmen muss. Ein bewegender Film über eine beeindruckende Berlinerin, ihre ganz persönliche Geschichte und die Kurzzeitpflege.

Der Film wird am 15.03.2023 um 22:00 Uhr im rbb-Fernsehen wiederholt (Erstausstrahlung am 22.03.2022).

› www.rbb-online.de

Den Film (30 Min.) kann man sich auch in der ARD-Mediathek bis zum 15.03.2024 ansehen:

› www.ardmediathek.de


07.03.2023
IGfH fordert Elterngeld und bessere Alterssicherung für Pflegeeltern

Systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern vermeiden! 

Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und ihre Fachgruppe Erziehungsstellen / Pflegefamilien weisen in einem Positionspapier vom März 2023 daraufhin, dass Pflegefamilien auskömmlich finanziell abgesichert und als Familienform in der Vielfalt von Familienkonstellationen anerkannt werden müssen.

Pflegefamilien bieten Kindern aus anderen Familien im Auftrag der öffentlichen Jugendhilfe in ihrer privaten Familie einen Ort des Aufwachsens. Nicht wenige Pflegefamilien nehmen über Jahrzehnte bis zum Rentenalter Kinder in ihren Familien auf und widmen sich so fast ihr ganzes Leben dieser bedeutsamen zivilgesellschaftlichen Aufgabe – auf die der Staat auch angewiesen ist und für die er Verantwortung trägt.

Die IGfH fordert daher die …

  • Einführung der Elterngeldzahlung für Pflegeeltern, wie es der Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ der aktuellen Bundesregierung vorsieht (S. 79).
  • Anpassung der finanziellen Leistung für die Alterssicherung an einen Betrag, der das dauerhafte zeitliche Engagement der Pflegeperson berücksichtigt und sie vor drohenden Altersrisiken schützt, von der meist Frauen betroffen sind.
  • Einführung der Anerkennung von Versicherungszeiten in der Rentenversicherung in der Bereitschaftspflege und über den 36. Lebensmonat des Kindes hinaus (in der Vollzeitpflege).

› IGfH-Positionen zur Alterssicherung und zum Elterngeld für Pflegeeltern vom März 2023 (PDF)


06.03.2023
Bericht der Berliner Abendschau: Zu wenig Unterstützung – Pflegeeltern gesucht

Am Samstag, dem 04.03.2023, hat die Berliner Abendschau darüber berichtet, dass es in Berlin immer schwieriger wird, Pflegeeltern zu finden, um Kindern in Not ein neues Zuhause zu geben. Die Berliner Abendschau interviewte hierzu Petra Schrödel (Vorsitzende Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V.), Peter Heinßen (Geschäftsführer Familien für Kinder gGmbH) und Aziz Bozkurt (Staatssekretär für Jugend, Familie und Schuldigitalisierung). Studiogast war Katharina Günther-Wünsch (bildungspolitische Sprecherin der Berliner CDU).

Eine Aufzeichnung des Beitrages und einen Artikel zu diesem Thema finden Sie unter:

› www.rbb24.de


23.02.2023
Empfehlung zur Anhebung des Erstattungsbetrages für die Alterssicherung

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat seine Empfehlungen zu den Pauschalbeträgen für 2023 aktualisiert. Da sich der Mindestbeitrag in der allgemeinen Rentenversicherung für freiwillig Versicherte ab dem 1. Januar 2023 auf 96,72 € erhöht hat spricht sich der Deutsche Verein daher für eine Anhebung des Erstattungsbetrages von 42,53 € auf monatlich 48,36 € aus.

› Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für das Jahr 2023 (PDF mit der Aktualisierung vom 2. Februar 2023)


20.02.2023
Engagement langjähriger Pflegeeltern sichtbar würdigen

Auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jetzt die Beantwortung vorgelegt. Hier heißt es unter anderem:

„Im Land Berlin werden langjährige Pflegeeltern individuell durch die bezirklichen Pflegekinderdienste geehrt. Durch die für Jugend zuständige Senatsverwaltung werden Pflegefamilien im Rahmen des jährlich stattfindenden Pflegefamilientages durch ein attraktives, kostenloses Angebot gewürdigt. Weil der Pflegefamilientag aufgrund der Coronapandemie in den Jahren 2020 und 2021 entweder nur eingeschränkt oder gar nicht stattfinden konnte, wurde den Pflegefamilien besonders im Rahmen einer Videobotschaft der damals zuständigen Senatorin an die Berliner Öffentlichkeit und durch das zur Verfügung stellen von verschiedenen Gutscheinen (z. B. Eisbären Berlin, Naturkundemuseum, Kindermuseum Labyrinth, Erika-Hess-Stadion, Atze Musiktheater) gedankt. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass besonders engagierte Pflegeeltern für die Verleihung eines Bundes- oder Landesverdienstordens vorgeschlagen werden können.“

In der Beantwortung der Anfrage gibt es auch eine Statistik zur Entwicklung der Anzahl der Pflegestellen seit 2019.

› Schriftliche Anfrage: Engagement langjähriger Pflegeeltern sichtbar würdigen (PDF)


16.02.2023
Broschüre „Stress mit der Jugendhilfe? Wege zur ombudschaftlichen Beratung“

Was ist Ombudschaft? Wie finde ich eine Ombudsstelle? Wie funktioniert die Beratung? Die Broschüre des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V. in Einfacher Sprache mit dem Titel „Stress mit der Jugendhilfe? Wege zur ombudschaftlichen Beratung“ informiert Kinder, Jugendliche, ihre Erziehungsberechtigten sowie alle anderen Interessierten über diese und weitere Fragen. Im Januar ist die Broschüre in der 2. Auflage mit überarbeiteten Inhalten und Layout erschienen.

Die Broschüre kann auf der Web-Site des Bundesnetzwerks Ombudschaft kostenfrei heruntergeladen oder als Print-Version (Schutzgebühr inkl. Porto: bis 12 Exemplare 4 €, bis 24 Exemplare 6 €, bis 60 Exemplare 11 €, bis 120 Exemplare 16 €) bestellt werden:

› www.ombudschaft-jugendhilfe.de


16.02.2023
Rechtsexpertise zur Ombudschaft

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde in § 9a SGB VIII die Ombudschaft gesetzlich geregelt. Den Ländern wurde die Aufgabe zugewiesen, sicherzustellen, dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe an eine unabhängige und fachlich nicht weisungsgebundene Ombudsstelle wenden können. Im Auftrag des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt hat das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) eine Rechtsexpertise erstellt, die insbesondere Inhalt und Grenzen der Aufgabe von Ombudsstellen, die Sicherstellungsaufgabe der Länder und den Datenschutz näher beleuchtet.

Die Expertise kann auf der Web-Site des DIJuF heruntergeladen werden:

› www.dijuf.de


10.01.2023
Wann werden die Pauschalen zum Lebensunterhalt in der Vollzeitpflege angepasst?

Auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jetzt die Beantwortung vorgelegt. Hier heißt es unter anderem: „Eine etwaige Auszahlung von erhöhten Pauschalen für den Lebensunterhalt für junge Menschen in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII kann erst erfolgen, wenn die notwendigen Mittel im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 berücksichtigt wurden und das Abgeordnetenhaus von Berlin im Rahmen der Gesetzgebung den Haushaltsplan für den DHH 2024/2025 beschlossen hat und dieses im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet wurde. Da zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschätzbar ist, ob und zu welchem Zeitpunkt Mittel für die Erhöhung der Pauschalen verfügbar sein werden, kann bzgl. des zeitlichen Rahmens weder über eine Erhöhung der Pauschalen noch über eventuell rückwirkende Zahlungen eine Aussage getroffen werden.“

› Schriftliche Anfrage: Handeln und Wertschätzen statt Zögern und Knausern – Wann werden endlich die Pauschalen zum Lebensunterhalt in der Vollzeitpflege angepasst?


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