Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) hat auf Anfrage geprüft, ob "Pflegepersonen, die ein Pflegekind in befristeter Vollzeitpflege nach §33 SBG VIII aufnehmen, Anspruch auf Elternzeit haben".
Das Ergebnis: Nach Meinung der SenBJF besteht ein Anspruch auf Elternzeit.
Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) "ist ein Anspruch auf Elternzeit für Pflegepersonen festgelegt. Es wird dabei nicht zwischen befristeter und unbefristeter Vollzeitpflege unterschieden".
Eine ausführliche Stellungnahme und Begründung der Prüfung ist an alle Pflegekinderdienste in den Berliner Jugendämtern sowie an die Freien Träger der Pflegekinderhilfe versendet worden.
Es ist zu beachten, dass dazu keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dem Anspruch auf Elternzeit bei befristeter Vollzeitpflege bekannt ist. Dennoch sollte sich an der Empfehlung der SenBJF künftig bei der Beratung von Interessierten orientiert werden.