Auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jetzt die Beantwortung vorgelegt. Hier heißt es unter anderem: „Eine etwaige Auszahlung von erhöhten Pauschalen für den Lebensunterhalt für junge Menschen in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII kann erst erfolgen, wenn die notwendigen Mittel im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 berücksichtigt wurden und das Abgeordnetenhaus von Berlin im Rahmen der Gesetzgebung den Haushaltsplan für den DHH 2024/2025 beschlossen hat und dieses im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet wurde. Da zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschätzbar ist, ob und zu welchem Zeitpunkt Mittel für die Erhöhung der Pauschalen verfügbar sein werden, kann bzgl. des zeitlichen Rahmens weder über eine Erhöhung der Pauschalen noch über eventuell rückwirkende Zahlungen eine Aussage getroffen werden.“