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Archiv Aktuelles 2020


16.11.2020
Erzieherische Hilfen erreichen im Jahr 2019 neuen Höchststand

Im Jahr 2019 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 1,017 Millionen erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gewährt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren dies 13 500 Fälle mehr (+1,3 %) als im Jahr 2018. Damit haben die erzieherischen Hilfen nicht nur das zweite Jahr in Folge die Millionengrenze überschritten, sondern auch einen neuen Höchststand erreicht: Zwischen 2009 und 2019 sind die Fallzahlen der in Anspruch genommenen erzieherischen Hilfen kontinuierlich gestiegen, und zwar um 182 000 Fälle (+22 %).

2019 wurden am häufigsten Erziehungsberatungen in Anspruch genommen (47 %). An zweiter und dritter Stelle standen Heimerziehungen (13 %) und sozialpädagogische Familienhilfen (13 %). Dahinter folgten Vollzeitpflege in Pflegefamilien (9 %) und Hilfen durch Erziehungsbeistände oder Betreuungshelfer (7 %). Gut ein Drittel (35 %) aller erzieherischen Hilfen wurden von den Jugendämtern und knapp zwei Drittel (65 %) von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und anderen Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt. In 72 % der Fälle richtete sich die Hilfe an Minderjährige, in 16 % an gesamte Familien und in weiteren 12 % an junge Erwachsene.

Quelle: › DESTATIS | Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 456 vom 16. November 2020


22.09.2020
Dankeschön-Event für Berliner Pflegefamilien

Online-Theater mit dem Atze Musiktheater

Leider kann der Pflegefamilientag Corona-bedingt in diesem Jahr nicht stattfinden. Dafür gibt es großartigen Ersatz und etwas ganz Besonderes:

DANKESCHÖN-EVENT ZUHAUSE!

Sonntag, 27. September 2020 von 11:00 bis 14:30 Uhr

Das „Atze Musiktheater“ wird zwei phantastische Theaterstücke extra für Berliner Pflegefamilien aufführen und per Stream übertragen. Zwischen den Theaterstücken wird es einen Live-Chat geben, in dem der Theaterleiter Fragen zu den Theaterstücken und auch zum Atze-Musiktheater beantwortet.

Weitere Informationen unter: › www.pflegefamilientag-berlin.de

Die Theaterstücke werden bis zum 18. Oktober 2020 über die Webseite zu sehen sein.


17.09.2020
Jugendämter nahmen 2019 rund 49.500 Kinder zu ihrem Schutz in Obhut

Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2019 rund 49.500 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, sogenannte Inobhutnahmen, durch. Das waren knapp 3.100 Fälle und somit 6 % weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Weltkindertag am 20. September mitteilt. Hintergrund dieser Entwicklung ist ein erneuter Rückgang von Schutzmaßnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland: Deren Zahl sank im Vergleich zum Vorjahr um 29 % auf gut 8.600 Inobhutnahmen.

Währenddessen stieg die Zahl der Schutzmaßnahmen aus anderen Gründen um 1 % auf rund 40.900 Fälle an. Langfristig setzt sich damit ein weiterer Trend fort: In den letzten zehn Jahren sind die Inobhutnahmen aus anderen Gründen mit leichten Schwankungen um 30 % angestiegen – von rund 31.500 Fällen im Jahr 2009.

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 363 vom 17.09.2020

Die vollständige Pressemitteilung mit weiteren Informationen ist unter › www.destatis.de zu finden.


27.08.2020
Jugendämter melden erneut 10 % mehr Kindeswohlgefährdungen. Jedes zweite betroffene Kind war jünger als 8 Jahre

Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2019 bei rund 55.500 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 10 % oder rund 5.100 Fälle mehr als 2018. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen ist damit das zweite Jahr in Folge um 10 % auf einen neuen Höchststand angestiegen. Ein Grund für den Anstieg könnte die umfangreiche Berichterstattung über Missbrauchsfälle in den vergangenen beiden Jahren sein, die zu einer weiteren generellen Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie der Behörden geführt haben dürfte.
Gleichzeitig können auch die tatsächlichen Fallzahlen gestiegen sein.

Bundesweit hatten die Jugendämter 2019 über 173.000 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung geprüft, das waren rund 15.800 mehr als im Vorjahr.

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 328 vom 27.08.2020
› www.destatis.de


27.08.2020
Corona-Kindergeldzuschlag

Pflegeeltern, die kindergeldberechtigt sind, erhalten auch zur finanziellen Unterstützung in der Corona-Pandemie den Kinderbonus. Der Kinderbonus wird für alle Kinder, für die im September 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht, in zwei Raten ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt im September 2020 in Höhe von 200 Euro und im Oktober 2020 in Höhe von 100 Euro. (Quelle: www.bmfsfj.de).

Der Kinderbonus wird nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung (Quelle: www.arbeitsagentur.de).

Pflegeeltern, die kindergeldberechtigt sind, sollten prüfen, ob ihnen der Bonus gezahlt wird. Falls dies nicht der Fall ist, sollten sie bei der Familienkasse nachfragen.


31.07.2020
Fachzeitschrift Pflegekinder Heft 1/2020 ist neu erschienen

Titelblatt der Fachzeitschrift "Pflegekinder" 1/2020

Themen zur Vollzeitpflege

  • Corona-Schutzmaßnahmen bei Infoveranstaltungen, Fortbildungen, Qualifizierungen und Gesprächsgruppen der Familien für Kinder gGmbH
  • Aus dem Fortbildungszentrum: Die Dozentinnen und Dozenten stellen sich vor
  • Welche Auswirkungen hat die Coronavirus-Pandemie auf Pflegefamilien und Pflegekinder und was bedeutet es für die Arbeit eines Pflegekinderdienstes:
    Pflegekinderhilfe – ein krisensicheres Angebot der Jugendhilfe
    Und plötzlich verändert sich die Welt ...
  • Pflegefamilientag 2020
  • Die bezirkliche Pflegekinderhilfe in Berlin stellt sich vor:
    Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpenick
  • 2019 deutlich mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung in Berlin und Brandenburg
  • Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) gegründet
  • Gemeinsam stark gegen Gewalt!
  • Literaturhinweis: Schwierige Lebensthemen für Kinder in leicht verständliche Worte fassen
  • Download: Fachzeitschrift Pflegekinder 1/2020 als PDF-Dokument

 


26.06.2020
Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) gegründet

Gemeinsames Sprachrohr für die Belange von Pflege- und Adoptivkindern und ihren Familien

In Oberhausen ist die Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) gegründet worden. Initiatoren sind der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V., der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und die AGENDA Pflegefamilien. Die BiP ist ein gemeinsames Sprachrohr, um sich auf politischer und fachlicher Ebene mit der geballten Kraft der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände bundesweit für die Belange der Pflege- und Adoptivkinder und ihrer Familien einzusetzen.

Die BiP tritt damit die Nachfolge des „Runden Tisches der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände“ an, der seit 2012 bestand. Sie versteht sich als Weiterentwicklung dieser Initiative und baut auf der gemeinsam geleisteten Arbeit auf. Zu dieser zählen etwa Positionspapiere zur Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe oder gemeinsame Auftritte beim Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag.

Grundsätzlich steht die BiP Ergänzungen und Expertisen von Organisationen oder Einzelpersonen offen gegenüber. Weitere Teilnehmer wie Bildungseinrichtungen, Gremien, Organisationen oder Einzelpersonen, die sich auf Bundesebene für Pflege- und Adoptivkinder einsetzen, sollen bei Bedarf in künftige Treffen einbezogen werden. Aktuell wird die Teilnahme am Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag 2021 vorbereitet.

Über den PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.:
Der PFAD Bundesverband vertritt die Interessen, Wünsche und Probleme von Pflege- und Adoptivkindern und ihren Familien überregional. PFAD vertritt die Interessen von Pflege- und Adoptivkindern und deren Eltern in Gesetzgebungsverfahren, im Rahmen einer konstruktiven Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen, auf dem Gebiet der Verbesserung und Absicherung der rechtlichen Positionen von Pflegefamilien sowie bei der sozialen Absicherung von Pflegepersonen. PFAD sucht die Auseinandersetzung über qualifizierte Standards in den Bereichen Adoption und familiäre Hilfen zur Erziehung auf ministerieller und parlamentarischer Ebene sowie in Form intensiver Öffentlichkeits- und Beratungsarbeit. PFAD setzt sich ein für eine fachlich kompetente Begleitung von Pflege- und Adoptivfamilien durch die Jugendhilfe, den Ausbau und die kontinuierliche Unterstützung durch Pflegeelternschulungen und Adoptivelternseminare sowie Vorbereitungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in allen Bundesländern.
› www.pfad-bv.de

Über den Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.:
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) ist eine Selbsthilfevereinigung von Pflegeeltern, die sich für Pflegekinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen engagieren. Er wurde 1983 gegründet und vertritt bundesweit mehr als 550 Familien mit über 1.000 Pflegekindern. Zentrales Anliegen ist die Vermittlungshilfe von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Pflegefamilien. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention hat jedes Kind das Recht, in einer Familie aufzuwachsen. Der BbP ist als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt und vertritt die Interessen behinderter Pflegekinder und ihrer Pflegeeltern auch im politischen, sozialrechtlichen und gesellschaftlichen Bereich.
› www.bbpflegekinder.de

Über die AGENDA Pflegefamilien:
Die AGENDA Pflegefamilien ist ein Zusammenschluss von Landesorganisationen der Pflege- und Adoptivfamilien und engagierter Einzelpersonen. Ganz bewusst will sie keine neue Verbandsstruktur gründen, sondern sich gemeinsam auf den Weg zur Verbesserung des Pflegekinderwesens machen. Dazu ist sie bundespolitisch und im Rahmen von Netzwerken tätig.
› www.agendapflegefamilien.de

BiP-Kontakt: Dr. Carmen Thiele, carmen.thiele@pfad-bv.de, Tel. 030 9487 9423

 


16.06.2020
Pflegestellen bei Pädophilen: Abschlussbericht zum Wirken von Helmut Kentler

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, und das Wissenschaftsteam der Universität Hildesheim – Prof. Dr. Meike Baader, Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Dr. Julia Schröder sowie Dr. Carolin Oppermann – haben den Abschlussbericht der Universität Hildesheim zum Wirken von Helmut Kentler in der Berliner öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt. Hintergrund sind Kentlers Initiativen zur Einrichtung von Pflegestellen bei pädophilen, auch wegen Sexualdelikten vorbestraften Männern ab Ende der 1960er bis zu Beginn der 2000er Jahre.

Bei der Studie handelt es sich nach dem Gutachten des Göttinger Instituts für Demokratieforschung von 2016 um das zweite Forschungsprojekt zum Fall Kentler, das von Senatorin Sandra Scheeres initiiert und von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finanziell gefördert wurde. In der Hildesheimer Studie konnten erstmals auch Aussagen und Erfahrungen von insgesamt drei Betroffenen berücksichtigt werden, die als Kinder und Jugendliche Übergriffe und massive sexualisierte Gewalt durch Pflegeväter erleiden mussten.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Der Kentler-Skandal reicht lange in die Vergangenheit zurück und ist für die Betroffenen doch nie vorbei. Was Kindern und Jugendlichen damals angetan wurde, ist zutiefst erschütternd. Mein besonderer Dank gilt den Betroffenen, die sich an der Aufarbeitung beteiligt haben. Der neue Ergebnisbericht liefert ein klareres und umfassenderes Bild von den Vorgängen. Er fördert neue Erkenntnisse zu Kentlers Rolle, zu den Strukturen und Verfahren der damaligen Zeit und zu den Verantwortlichkeiten zutage. Er entlarvt Kentlers Rede von einem Experiment der Erziehungs- und Bildungsreform als beschönigende Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Pflegekindern.
Als Land Berlin übernehmen wir Verantwortung für das Leid, das Schutzbefohlenen in öffentlicher Verantwortung angetan wurde. Mit dem neuen Wissen haben wir den Betroffenen Gespräche über eine finanzielle Anerkennung ihres Leids angeboten. Das Land Berlin wird sich für die weitere Aufarbeitung einsetzen, insbesondere mit Blick auf die deutlichen Hinweise auf bundesweite Zusammenhänge. Darüber hinaus prüfen wir, welche Lehren für die heutige Pflegekinderhilfe in Berlin zu ziehen sind. Hierfür wurde bereits eine Studie zur aktuellen bezirklichen und gesamtstädtischen Struktur der Pflegekinderhilfe beauftragt.“

Der Abschlussbericht der Studie ist veröffentlicht unter: › www.dx.doi.org/10.18442/129/

Quelle: › Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 15.06.2020

 


09.06.2020
Gemeinsam stark gegen Gewalt!

Das Forschungsprojekt EMPOWERYOU möchte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Pflege- oder Adoptivfamilien oder in Jugendhilfeeinrichtungen aufwachsen, stärken. Denn viele Kinder und Jugendliche in Fremdunterbringungen haben in ihrer Vergangenheit Erfahrungen mit Gewalt gemacht. Auch wenn ihnen durch die Fremdunterbringung ein sicheres Umfeld geboten werden kann, können diese frühen Erfahrungen die psychische Gesundheit der Betroffenen beeinträchtigen und das Risiko für zukünftige Mobbing- oder Gewalterfahrungen erhöhen. Durch EMPOWERYOU sollen sie dabei unterstützt werden, frühere belastende Erfahrungen zu bewältigen und nicht (erneut) Opfer von Mobbing oder Gewalt zu werden.

Dazu soll im Rahmen einer Online-Studie untersucht werden, welche Erfahrungen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen machen und wie sie damit am besten umgehen können. Im nächsten Schritt soll basierend auf diesen Erkenntnissen ein Online-Programm für Jugendliche, die in Fremdunterbringung leben, sowie ein Online-Programm für Pflege- und Adoptiveltern entwickelt werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, suchen die Universität Bielefeld und die Uniklinik RWTH Aachen Pflege-, Adoptiv- oder biologische Familien mit Kindern im Alter von 8 bis 21 Jahren für eine Online-Studie. Eine Teilnahme ist unabhängig davon möglich, ob es in der Vergangenheit Erfahrungen mit irgendeiner Form von Gewalt oder Mobbing gegeben hat oder nicht. Als Dankeschön erhalten alle teilnehmenden Familien eine Vergütung.

Weitere Informationen zu dem Projekt (z.B. zu Inhalten und Anmeldung) sind unter www.empower-you.info verfügbar.


05.06.2020
2019 deutlich mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung in Berlin und Brandenburg

Im vergangenen Jahr führten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg 23.909 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Davon waren 17.050 Berliner und 6.859 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen.

In Berlin stieg die Anzahl der Verfahren gegenüber 2018 um 15 Prozent und in Brandenburg um 14 Prozent, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit.

Akut gefährdet waren in Berlin 19 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten.

Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier nachlesen:

› Pressemitteilung vom 26. Mai 2020 - Amt für Statistik Berlin-Brandenburg


16.04.2020
Kampagne zur Werbung von Pflegeeltern war erfolgreich

Die berlinweite Plakatkampagne für neue Pflegefamilien von September 2019 bis Januar 2020 war erfolgreich. Es haben sich deutlich mehr Interessenten gemeldet. Im September 2019 – nach dem Start der Kampagne – meldeten sich 82 Bewerber. Im Vorjahresmonat waren es 24 Anfragen. Auch bei den Besuchen auf unserer Homepage www.pflegekinder-berlin.de haben wir einen deutlichen Anstieg registriert.

Zum Erfolg der Kampagne gab es jetzt Medienberichte u.a. im Tagesspiegel (12.04.2020), in der rbb Abendschau (13.04.2020) und bei rbb 24 (11.04.2020).

>>> www.rbb24.de: Vermittlung von Pflegekindern in Corona-Zeiten stark eingeschränkt


14.04.2020
Unterstützung für Pflegeeltern, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können

Die Ausbreitung des Coronavirus verursacht große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen.

Erwerbstätige Sorgeberechtige, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können, haben Anspruch auf Entschädigung.

Wenn ein Kind in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in den Haushalt aufgenommen wurde, steht der Anspruch auf Entschädigung statt dem Sorgeberechtigten den Pflegeeltern zu.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: >>> www.bmas.de

Eine Übersicht zu finanziellen Hilfen und Unterstützungsangeboten für Familien finden Sie auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:

>>> www.berlin.de/sen/bjf


16.03.2020
So erreichen Sie uns zurzeit:
per Telefon und per E-Mail

Aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen ist die gesamtstädtische Beratungsstelle zurzeit über eine Telefon-Nr. und per E-Mail zu erreichen:

Bereich Vollzeitpflege

Tel.: 0176 / 87 52 94 53 (Mo. bis Fr. von 10:00 bis 14:00 Uhr)

E-Mail: nitzsche@familien-fuer-kinder.de


16.03.2020
Ausfall aller Veranstaltungen bis zum 19. April 2020

Aus aktuellem Anlass (mögliche Verbreitung des Corona-Virus) müssen wir leider alle Veranstaltungen bis zum 19. April 2020 absagen.

Wir bedauern die Absage sehr. Aber die Gesundheit aller Beteiligten ist uns sehr wichtig.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Entscheidung.

Über eventuelle weitere Maßnahmen und Ersatztermine werden wir Sie informieren.


10.03.2020
Rechtsgutachten „Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – Materielle Rechtsfragen und Verfahren“

Kostenheranziehung in der Jugendhilfe ist immer wieder ein Thema, zu dem sowohl der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V., als auch die Ombudsstellen in den anderen Bundesländern immer mehr Anfragen erreichen.

Typische Fragen sind:

  • Was kann ich tun, wenn das Jugendamt darauf besteht, dass ich aus meinem aktuellen Einkommen zu den Kosten herangezogen werde und nicht aus dem Einkommen des Vorjahres?
  • Muss ich auch von meinem Erbe was abgeben?
  • Muss ich auch von dem Geld, welches ich beim FSJ bekomme, etwas abgeben?
  • Kann ich noch etwas tun, wenn ein rechtswidriger Bescheid bereits bestandskräftig geworden ist?

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe hat zu dieser Thematik ein Rechtsgutachten bei Rechtsanwalt Benjamin Raabe in Auftrag gegeben.

Im vorliegenden Rechtsgutachten werden diese und weitere Fragen, z.B. zum Kindergeld, zu BaföG und BAB beantwortet in der Hoffnung, dass es bei der Arbeit mit den jungen Menschen unterstützend wirken kann.

Das Rechtsgutachten „Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – Materielle Rechtsfragen und Verfahren“ ist unter folgenden Links abrufbar:

https://www.brj-berlin.de/fachinformationen/gutachten/

https://ombudschaft-jugendhilfe.de/wp-content/uploads/Kostenheranziehung-junger-Menschen-nach-dem-SGB-VIII_Raabe_BNW-Ombudschaft.pdf


06.03.2020
Starke Vormundschaft: Partner in der Kinder- und Jugendhilfe! Internetseite online

Eine gute Nachricht für alle, die an Informationen rund um die Vormundschaft in der Kinder- und Jugendhilfe interessiert sind: Die Internetseite des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e. V. ist nun online: https://vormundschaft.net.

Die Tätigkeit der Vormund*innen hat sich in den Jahren seit der „kleinen“ Vormundschaftsreform“ deutlich weiter entwickelt und ist häufig sehr bedeutsam für die Entwicklung der betroffenen Kinder. Der im Oktober 2019 gegründete, interdisziplinär aufgestellte Verein „Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft“ will mit der Internetseite Kenntnisse zur Tätigkeit der Vormund*innen, die Diskussion zu Schnittstellen und Kooperation, Fragen der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen zwischen vielen Helfer*innen in die Fläche tragen:

 „Das Bundesforum“ ist die Rubrik für fachpolitische Stellungnahmen und Publikationen des Bundesforums sowie Informationen zum Verein und seiner Koordinierungsstelle.

  • Die Rubrik „Vormundschaft erklärt“ beantwortet Fragen zur Vormundschaft, - jeweils zugeschnitten auf Fragen von Kindern und Jugendlichen sowie Eltern und auf den Informationsbedarf von Pflegeeltern und Fachkräften der Hilfen zur Erziehung, Sozialen Diensten und Familiengerichten.
  • Unter „Fachinformationen“ werden eine Fülle von Materialien für Vormund*innen und Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe sowie den Familiengerichten zur Verfügung gestellt. Dort sind auch Texte eingestellt, die sich direkt an Kinder und Jugendliche, Eltern, Pflegeeltern oder Erzieher*innen richten. Ein Glossar erklärt verständlich einige Fachbegriffe und soll Schritt für Schritt erweitert werden.
  • Aktuelle Nachrichten und Hinweise auf Fachveranstaltungen sind selbstverständlich ebenfalls verfügbar.

Das Bundesforum nimmt gerne Hinweise auf Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Materialien entgegen (info@vormundschaft.net). Auch Kritik und Hinweise zur Weiterentwicklung der Seite sind herzlich willkommen.

>>> https://vormundschaft.net


03.02.2020
Mehr Hilfen für Familien bei Adoptionen

Die Bundesregierung will das Adoptionsrecht modernisieren. Der entsprechende Entwurf eines Adoptionshilfe-Gesetzes sieht eine verbesserte Unterstützung und Beratung für alle an einer Adoption Beteiligten vor. Konkret plant die Regierung einen Rechtsanspruch auf eine nachgehende Begleitung sowie bei Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung aller Beteiligten durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vor Ausspruch der Adoption. Die Adoptionsvermittlungsstellen sollen nach dem Willen der Bundesregierung eine altersgerechte Aufklärung des Kindes über die Adoption leisten und mit den Eltern und den Adoptiveltern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zwischen ihnen im Sinne des Kindeswohls stattfinden kann. Diese Gespräche sollen mit dem Einverständnis aller Beteiligten in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass den Eltern ein Recht zu jenen Informationen über das Kind gewährt wird, welche die Adoptiveltern freiwillig und zum Zweck der Weitergabe an die Eltern an die Adoptionsvermittlungsstelle geben. Die Einrichtung der Adoptionsvermittlungsstellen ist Sache der Jugendämter und der Landesjugendämter. Zur Adoptionsvermittlung sollen auch die Diakonie Deutschland, der Deutsche Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt und deren Fachverbände befugt sein.

Verschärft werden die Auflagen bei Auslandsadoptionen. Sie sollen zukünftig immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden. Zudem soll für Adoptionsbeschlüsse im Ausland ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren im Inland eingeführt werden. Die Anerkennung einer unbegleiteten Adoption soll nur dann möglich sein, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich ist.

Quelle: www.bundestag.de


13.01.2020
Fachzeitschrift Pflegekinder Heft 2/2019 ist neu erschienen

Titelblatt der Fachzeitschrift "Pflegekinder" 2/2019

Themen zur Vollzeitpflege

  • Aus dem Fortbildungszentrum: Die Dozentinnen und Dozenten stellen sich vor
  • 19. Berliner Pflegefamilientag: „Spiel, Sport und Spaß"
  • Filmvorführung „Systemsprenger"
    10 Jahre Stiftung zur Förderung von Pflegekindern
  • Fortbildungsprogramm für Pflege- und Adoptiveltern 2020
  • Qualifizierung und Begleitung von Pflegeeltern
  • Leaving Care bei Pflegekindern. Dies sind die Herausforderungen
  • Trauer – das Gefühl nach Trennung, Abschied und Verlust
  • Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2020
  • Download: Fachzeitschrift Pflegekinder 2/2019 als PDF-Dokument

Infohotline: 030 - 21 00 21 0

Infoabend

Di., 26.11.2024, 18:00 Uhr

Bitte vorher anmelden

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