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Archiv Aktuelles 2019


19.11.2019
Internationaler Tag der Kinderrechte am 20. November 2019: Fakten zur Situation in Deutschland

Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November 2019 hat das Statistische Bundesamt (Destatis) exemplarisch Fakten zur Situation der rund 13,6 Millionen minderjährigen Kinder und Jugendlichen in Deutschland für das Jahr 2018 zusammengetragen. Im Jahr 2018 waren 2,4 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 6 % weniger. Gleichzeitig haben die Jugendämter bei rund 50.400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Gewalt oder Vernachlässigung festgestellt, 10 % mehr als 2017.

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
Am 20. November 1989 – also vor 30 Jahren – hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes angenommen: die UN-Kinderrechtskonvention. Sie besteht aus insgesamt 54 Artikeln, die minderjährigen Kindern und Jugendlichen grundlegende Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte zusichern. Unter anderem ist dort das Recht auf Familie, Fürsorge und ein sicheres Zuhause festgehalten. Auch wenn der Großteil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland mit mindestens einem Elternteil in einer der rund 8,0 Millionen Familien zusammenwohnt, ist dies nicht für alle Kinder selbstverständlich.

Das Recht auf eine Familie, Fürsorge und ein sicheres Zuhause
Wird ein Kind vorübergehend oder dauerhaft von seiner Familie getrennt, sichert die Kinderrechtskonvention den Betroffenen verschiedene alternative Formen von Betreuung zu. So waren 95.000 Kinder oder Jugendliche im Jahr 2018 in einem Heim untergebracht. Weitere 81.400 Kinder oder Jugendliche lebten in einer Pflegefamilie, darunter 28 % in Verwandten- und 72 % in Fremdpflege.
Können, dürfen oder wollen die Eltern das Kind nicht selbst groß ziehen, besteht – sofern dies dem Kindeswohl dient – die Möglichkeit einer Adoption: Von den rund 3.700 Adoptionen im Jahr 2018 wurde der Großteil, (61 %) von Stiefeltern vorgenommen. In 171 Fällen (5 %) handelte es sich um eine internationale Adoption.

Recht auf Leistungen der sozialen Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen
In Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention ist zudem das Recht jeden Kindes auf einen Lebensstandard festgehalten, der ihn in seiner körperlichen und sozialen Entwicklung fördert. Nach der EU-weiten Haushaltserhebung EU-SILC (European Survey on Income and Living Conditions) waren in Deutschland im Jahr 2018 mit 17,3 % etwas weniger Kinder und Jugendliche von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht als im Vorjahr (18,0 %) – es konnten sich auch wieder mehr Haushalte mit Kindern eine einwöchige Urlaubsreise leisten: Während 2017 noch 15,5 % der in Haushalten mit Kindern lebenden Personen angaben, dass dies für sie finanziell nicht möglich sei, waren es zuletzt 13,4 % dieser Personen.

Schutz vor Gewalt, Misshandlung, Missbrauch und Verwahrlosung
Nach der UN-Kinderrechtskonvention stehen Kinder unter dem besonderen Schutz des Staates. Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Deutschland im Rahmen ihres Schutzauftrages bei rund 50.400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Vernachlässigung, psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt festgestellt – das waren 10 % mehr als im Vorjahr.
2018 wurden in diesem Zusammenhang auch mehr Minderjährige in Deutschland zu ihrem Schutz in Obhut genommen: In rund 6.200 Fällen haben die Jugendämter Kinder oder Jugendliche aufgrund von Misshandlungen, in 6.000 wegen Vernachlässigungen und in 840 Fällen aufgrund von sexueller Gewalt zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Familiengerichte 2018 zudem in rund 7.500 Fällen einen vollständigen und in weiteren 8.500 Fällen einen teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet.

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. N 010 vom 19.11.2019


15.11.2019
Fortbildungsprogramm für Pflegeeltern und Adoptiveltern 2020

Titelblatt Fortbildungsprogramm VP 2020Wir freuen uns, Ihnen unser umfangreiches Fortbildungsangebot für das Jahr 2020 präsentieren zu können! Es soll Ihren Familienalltag bereichern und unterstützen. Die Angebote richten sich vorrangig an Pflegeeltern und Adoptiveltern.

Unsere Veranstaltungen sollen Ihnen dabei helfen, auf die besonderen Bedürfnisse von Pflege- bzw. Adoptivkindern in geeigneter Weise eingehen zu können und Herausforderungen gut zu bewältigen.

Bitte beachten Sie auch 2020 wieder die Veranstaltungen für verwandte Pflegeeltern, die wir bereits seit einigen Jahren anbieten.

Alle Seminare des neuen Fortbildungsprogramms haben sich in den letzten Jahren oder im letzten Jahr bewährt. Dies erfuhren wir aufgrund der Bewertungen der Teilnehmenden und der Dozent*innen (Erhebung durch Feedbackbögen).

Pubertät ist in vielen Pflegeverhältnissen ein herausforderndes Thema. Deshalb weisen wir gern ausdrücklich auf zwei Seminare hin, die sich dieser Thematik annehmen:

  • Selbstständig – und dann? 
  • Ent-wicklung Pubertät – vom zweiten Bindungsweg

Im alltäglichen Zusammenleben mit Pflegekindern, sehen sich Pflegeeltern manchmal (mehr oder weniger) mit problematischem Verhalten ihrer Pflegekinder konfrontiert. Einige Seminare widmen sich spezifisch diesen Themen und wie sie bei all dem gut für sich selbst sorgen können, erfahren sie ebenfalls in einigen Fortbildungen.

Stöbern Sie in einer ruhigen Minute. Sicher ist eine Veranstaltung für Sie dabei, die Ihnen neue Impulse gibt.

Erfahrene, qualifizierte Fortbildner*innen führen die Seminare teilnehmer- und praxisorientiert durch. In den letzten Jahren konnten wir mehrere Dozent*innen dazu gewinnen, die nun regelmäßig Veranstaltungen anbieten. Wir arbeiten mit Hilfe vielfältiger Methoden, sodass erworbenes Wissen gut behalten und in den Alltag integriert werden kann und unsere Teilnehmer*innen (hoffentlich) mit Freude dazulernen.

Für Pflegeeltern aus den Bezirken Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf, wird die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen für die Grundqualifizierung für Pflegeeltern anerkannt. Hierfür sind die Veranstaltungen den Bereichen Basis-Thema bzw. Wahlpflicht zugeordnet. Sie finden unter Anmerkungen die Stundenzahl, die jeweils für die Grundqualifizierung angerechnet wird.

Pflegeeltern aus Marzahn-Hellersdorf bekommen grundsätzlich jährlich drei Veranstaltungen über ihr Jugendamt finanziert.

Wenn Sie Interesse an einem Aufbaukurs für die Krisenunterbringung haben, können Sie sich gern melden. Der Kurs kann von uns geplant werden, wenn sich genügend Teilnehmer*innen melden.

Die meisten Seminare können für eine feste Teilnehmergruppe auch außerhalb des Programmes gebucht werden. Senden Sie dazu bitte eine Mail an matthes@familien-fuer-kinder.de, damit wir Ihnen ein Angebot zusenden können.

Herzlich willkommen in dem neuen Fortbildungsjahr 2020!

Ihr Fortbildungszentrum - Familien für Kinder gGmbH

>>> Zu den Fortbildungen für Pflegeeltern und Adoptiveltern mit Online-Anmeldung


31.10.2019
2018 erstmals über 1 Million erzieherische Hilfen für junge Menschen

Inanspruchnahme innerhalb von zehn Jahren um gut ein Viertel gestiegen

Im Jahr 2018 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland mehr erzieherische Hilfen für Menschen unter 27 Jahren gewährt als jemals zuvor: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden erzieherische Hilfen in rund 1.003.000 Fällen in Anspruch genommen. Das waren knapp 17.500 mehr als 2017 (+1,8 %).

Hilfen zur Erziehung sind professionelle Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfeangebote, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen Anspruch nach dem Kinder- und Jugendhilferecht haben.

Voraussetzung ist, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann, die Hilfe für die kindliche Entwicklung aber geeignet und notwendig ist. Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme freiwillig. Bei drohenden Kindeswohlgefährdungen kann sie jedoch auch vom Familiengericht angeordnet werden. Junge Volljährige haben unter bestimmten Voraussetzungen bis höchstens zum 27. Lebensjahr ebenfalls Anspruch auf erzieherische Hilfen. Innerhalb der vergangenen zehn Jahre stieg die Zahl erzieherischer Hilfen um gut 205.000 beziehungsweise 26 % auf nun über 1 Million Fälle an. Im Mittel entsprach das einem Plus von jährlich 2,0 %.

46 % aller Fälle sind Erziehungsberatungen
Erzieherische Hilfen sind nach dem Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) in zehn verschiedene Hilfearten gegliedert. Den größten Anteil im Jahr 2018 hatten dabei mit knapp der Hälfte aller Fälle Erziehungsberatungen (46 %). Mit deutlichem Abstand folgten Heimerziehungen (14 %) und sozialpädagogische Familienhilfen (13 %). Dahinter schlossen Vollzeitpflege in Pflegefamilien (9 %) und Einzelbetreuungen an (7 %). Gut ein Drittel aller Hilfen haben die Jugendämter und rund zwei Drittel Kirchen, Wohlfahrtsverbände oder andere Träger der freien Jugendhilfe durchgeführt. In 71 % der Fälle richtete sich die Hilfe an minderjährige Kinder oder Jugendliche, in 13 % der Fälle an junge Volljährige und 16 % der erzieherischen Hilfen kamen den gesamten Familien zugute.

Hohe Inanspruchnahme bei Alleinerziehenden und bei Transferleistungsbezug
Rund 422.000 (42 %) aller erzieherischen Hilfen wurden 2018 von Alleinerziehenden in Anspruch genommen. Das waren deutlich mehr als die Hilfen, die von zusammenlebenden Elternpaaren (334.000 bzw. 33 %) oder Elternteilen, die in einer neuen Partnerschaft lebten (163.000 Hilfen bzw. 16 %), in Anspruch genommen wurden.

Hoch war die Inanspruchnahme auch bei Transferleistungsbezug: In 39 % aller Fälle gewährter Hilfen lebte die Herkunftsfamilie oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII). Während der Anteil mit Transferleistungsbezug bei Elternpaaren (25 %) weit unter dem Durchschnitt (39 %) lag, war er bei Alleinerziehenden mit 52 % nicht nur überdurchschnittlich, sondern auch mehr als doppelt so hoch wie bei den Elternpaaren.

Rund 26.200 Hilfen schlossen an Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen an
Einer neuen Abfrage zufolge waren rund 26.200 erzieherische Hilfen im Anschluss an eine vorläufige Schutzmaßnahme (Inobhutnahme) aufgrund unbegleiteter Einreise nach Deutschland gewährt worden. Das entspricht einem Anteil von 2,6 % an allen erzieherischen Hilfen des Jahres 2018. Besonders häufig war mit der Anschlusshilfe nach unbegleiteter Einreise eine neue Unterbringung in Heimen oder Pflegefamilien verbunden: So wurden in 65 % der Fälle nach unbegleiteter Einreise Heimerziehungen und in 13 % Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie gewährt. Zum Vergleich: Im Durchschnitt aller erzieherischen Hilfen lagen die vergleichbaren Anteile für Heimerziehungen bei 14 % und für Vollzeitpflege bei 9 %.

Weitere Informationen >>> www.destatis.de

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 424 vom 31. Oktober 2019


30.09.2019
Über 48.000 neu begonnene Hilfen zur Erziehung in Berlin und Brandenburg

Im Jahr 2018 wurde für 31.609 junge Menschen bzw. Familien in Berlin und 16.843 in Brandenburg eine Hilfe zur Erziehung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe neu gewährt. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, ist das gegenüber dem Vorjahr in Berlin eine Steigerung von 23,2 Prozent und in Brandenburg ein Rückgang von 4,4 Prozent. Über 44.000 Hilfen (Berlin: 28.183; Brandenburg: 15.903) wurden im Laufe des Jahres beendet und über 51.600 (Berlin: 32.572; Brandenburg: 19.065) Hilfen bestanden am Jahresende fort.

Unter den im Jahr 2018 beendeten und bestehenden Hilfen bildeten Erziehungsberatungen mit je 38,4 Prozent in Berlin und Brandenburg den Schwerpunkt. Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen standen mit 15,7 Prozent in Brandenburg und 16,5 Prozent in Berlin an zweiter Stelle.

Sozialpädagogische Familienhilfe wurde in Brandenburg in 14,0 Prozent und in Berlin in 12,6 Prozent der Fälle geleistet. In Brandenburg wurden über 4.100 Betreuungsfälle im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen erfasst. In Berlin waren es mehr als 6.500 Fälle.

Die erzieherischen Hilfen richten sich überwiegend an junge Menschen, zum Teil jedoch an Familien. Insgesamt erhielten mehr als 40.100 junge Menschen im Land Brandenburg und über 70.900 in Berlin Hilfen zur Erziehung, die von öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe erbracht wurden.

Hauptgründe für die Hilfegewährung sind eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten sowie die Belastung junger Menschen durch familiäre Konflikte.

Weitere Ergebnisse der Erzieherischen Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige für die Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet der Statistische Bericht K V 2 zum kostenfreien Herunterladen unter:

www.statistik-berlin-brandenburg.de

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 30.9.2019


06.09.2019
Kindeswohlgefährdungen 2018: Jugendämter melden 10 % mehr Fälle / Rund 50.400 betroffene Kinder und Jugendliche

Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Deutschland bei rund 50.400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren 10 % oder rund 4.700 Fälle mehr als im Vorjahr.  Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist dies nicht nur der höchste Anstieg, sondern auch der höchste Stand an Kindeswohlgefährdungen seit Einführung der Statistik im Jahr 2012. Insgesamt prüften die Jugendämter rund 157.300 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung.

Quelle: Pressmitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 06.09.2019

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes zu finden unter:

>>> www.destatis.de/pressemitteilungen


02.09.2019
Pflegeeltern gesucht: Berlinweite Kampagne gestartet

Unter dem Motto „Pflegekinder bringen Lebendigkeit in die Familie“ steht eine berlinweite Kampagne der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der Familien für Kinder gGmbH, die heute startet. Ziel ist, neue Pflegeeltern zu gewinnen und so Kindern, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in ihrer Familie leben können, ein neues Zuhause zu geben. Bis Januar 2020 werden fünf verschiedene Motive mit dem Slogan vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Sozialen Medien zu sehen sein.
 

Foto: Pflegeeltern gesucht - Berlinweite Kampagne gestartet
Berliner Pflegeeltern und Fachkräfte der Pflegekinderhilfe beim Start der Kampagne

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Pflegefamilien sind für Kinder, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können, von großer Bedeutung. Im vergangenen Jahr konnten in Berlin mehr als 500 Kinder in Pflegefamilien vermittelt werden. Wir brauchen aber noch mehr Pflegeeltern. Deshalb möchten wir mit der Kampagne alle ansprechen, die einem Kind ein liebevolles Zuhause geben möchten und sich vorstellen können, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen. In Frage kommen verheiratete und unverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Paare, Paare mit und ohne leibliche Kinder, alleinstehende und alleinerziehende Mütter und Väter, Patchworkfamilien und Familien mit Migrationshintergrund. Ich möchte alle, die sich dafür interessieren, ermutigen, sich näher zu informieren. Familien für Kinder bietet hierzu eine umfassende Beratung an.“

Peter Heinßen, Geschäftsführer der Familien für Kinder gGmbH: „Pflegeeltern zu sein ist eine schöne, lebendige und vielseitige Aufgabe. Interessenten, die ein Pflegekind bei sich aufnehmen möchten, sollten Freude am Zusammenleben mit Kindern haben und sich auf ein fremdes Kind mit seiner ganz speziellen Lebensgeschichte einlassen können. Auf die Aufgabe als Pflegeeltern werden sie durch die Pflegeelternschulung vorbereitet, dazu gehören: ein Informationsabend, ein Vorbereitungsseminar, ein anschließender Überprüfungsprozess sowie eine Grundqualifizierung.“
 

Foto: Pflegeeltern gesucht - Berlinweite Kampagne gestartet
Berliner Pflegeeltern mit Iris Brennberger (Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Jugend und Familie), Frau Dr. Skutta (Referatsleiterin in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie), Peter Heinßen (Geschäftsführer Familien für Kinder gGmbH) und Herrn Flemming (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie) beim Start der Kampagne


21.08.2019
Fachzeitschrift Pflegekinder Heft 1/2019 ist neu erschienen

Titelblatt der Fachzeitschrift "Pflegekinder" 1/2019

Themen zur Vollzeitpflege

  • Neue Werbekampagne: Pflegekinder bringen Lebendigkeit in die Familie
  • Einladung zum Pflegefamilientag am 1.9.2019
  • Bindung und Kultur – Die Bedeutung von Kultur für die Bindungsentwicklung in bikulturellen Pflege- und Adoptivfamilien
  • Pflegekindernachwuchs: Wenn eines zum anderen kommt
  • „Familienzeit“ – Neues Vorbereitungsangebot für zukünftige Pflegeeltern, die bereits eigene Kinder haben
  • Kinder und Jugendliche beteiligen bedeutet auch, sie fit zu machen für ihre Zukunft – Erfahrungen aus einem Projekt für Careleaver*innen
  • Berliner Erklärung – Rechtsanspruch „Leaving Care“! Begleitung, Ausbildung und Wohnraum absichern!
  • Positionspapier zum Thema Careleaver
  • Download: Fachzeitschrift Pflegekinder 1/2019 als PDF-Dokument

30.07.2019
Einladung zum Pflegefamilientag am 01.09.2019

Wir laden ein, zu „Spiel, Sport und Spaß“

Am 01. September 2019 findet im Fried­rich-Ludwig-Jahn-Sportpark in Pankow der 19. Berliner Pflegefamilientag statt, ein gro­ßes Sportfest für Berliner Pflegefamilien.

Bei „Spiel, Sport und Spaß“ können sich Pflegekinder und ihre Bezugspersonen ohne Leistungsdruck in unterschiedlichen Sportarten ausprobieren.

Unser Fest wird unterstützt von zwei gro­ßen Berliner Sportvereinen, dem Basket­ballverein Alba und dem Fußballverein BFC-Dynamo. An verschiedenen Statio­nen können basketballerische und fußbal­lerische Fähigkeiten ausprobiert werden, die von Trainern und Betreuern angeleitet werden. Alle können mitmachen, Hauptsa­che es macht Spaß.

Sonst eher ungewöhnlich für einen Sport­platz, gibt es an diesem Tag auch vier große Hüpfburgen, in denen richtig getobt und ge­klettert werden kann. Und natürlich gibt es, wie in jedem Jahr, wieder viele kreative Bastel- und Spielangebote an den Ständen der Berliner Pflegekinderdienste.

Besonderes viel Spaß werden alle Besu­cher*innen bestimmt mit den lustigen Mas­kottchen der Sportvereine haben, die uns beim Pflegefamilientag mal besuchen kom­men.

Zur Stärkung werden alle Pflegefamilien zu einem Imbiss mit Softgetränk eingeladen. Die Essen-Bons erhalten alle Pflege­familien am Stand ihres zuständigen Pfle­gekinderservice. Darüber hinaus lädt der Bezirk Pankow alle Pflegekinder und ihre Bezugspersonen zu einem Stück leckeren Streuselkuchen ein.

Wo und wann?

Am Sonntag, den 01. September 2019 im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark in Pankow, von 11 – 16 Uhr.

Wir freuen uns auf einen besonderen Tag.

Weitere Infos zur Veranstaltung: www.pflegefamilientag-berlin.de


23.07.2019
Mehr Berliner Verfahren zur Kindeswohlgefährdung, weniger in Brandenburg

20.856 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls führten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg im Jahr 2018 durch. Davon waren 14.852 Berliner und 6.004 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen. In Berlin stieg die Anzahl der Verfahren um 14 Prozent, während sie in Brandenburg um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr sank, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit.

Akut gefährdet waren in Berlin 21 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten.
In 27 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden.

In 26 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf. In weiteren 26 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.

54 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 17 Prozent körperliche und 26 Prozent psychische Misshandlungen. In 4 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.

Bei 19 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 17 Prozent eine latente Gefährdung vor. In je 32 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, es bestand jedoch Hilfebedarf bzw. es wurde keine Kindeswohlgefährdung ermittelt.

In über der Hälfte (1.589) der Brandenburger Fälle, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, sind die Kinder und Jugendlichen durch Vernachlässigung gefährdet. Anzeichen für körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 417 (15 Prozent) bzw. 577 (21 Prozent) Fällen angegeben und eine Einschätzung, dass eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt vorlag, betraf 136 Fälle (5 Prozent).

Häufig informierten Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft das Jugendamt (BE: 29 Prozent, BB: 18 Prozent). Auch anonyme Anzeigen gingen ein (BE: 7 Prozent, BB: 19 Prozent). Über Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 7 Prozent und in Brandenburg 12 Prozent der Verfahren initiiert.
In 20 Prozent der Berliner und in 12 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. 10 Prozent der Berliner und Brandenburger Verfahren wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.

Als Folge der Gefährdungseinschätzung wurden in Berlin für jedes achte und in Brandenburg für jedes fünfte Kind ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingeleitet bzw. geplant. Unterstützung nach §§ 16-18 SGB VIII wurde für 1.459 Fälle in Berlin und 504 Fälle in Brandenburg gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung sowie die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts.

598 Berliner und 291 Brandenburger Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 1.111 Fällen in Berlin und 483 Fällen in Brandenburg musste das Familiengericht angerufen werden.

Weitere Ergebnisse der Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII für die Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet der Statistische Bericht K V 10 zum kostenfreien Herunterladen unter: www.statistik-berlin-brandenburg.de.

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 163 vom 23. Juli 2019


11.05.2019
RBB-Kultur-Debatte: Pflegeeltern dringend gesucht!

Wie ist die Situation in Berlin und Brandenburg?

Der Radiosender RBB-Kultur befasst sich in seiner Sendereihe „Zeitpunkte-Debatte“ am 11. Mai 2019 um 17:04 mit dem Thema „Pflegekinder“:

„In Deutschland steigt die Zahl der Kinder, die in Pflegefamilien aufwachsen. Die Anzahl wuchs laut Bundesregierung von rund 60 000 im Jahr 2008 auf rund 81 000. Weitere fast 100 000 Kinder und Jugendliche waren demnach 2017 in Heimen untergebracht. Ist das ein Alarmzeichen oder spricht es für eine erhöhte Sensibilität für das Kindeswohl, wie es das Bundesfamilienministerium einschätzt? Der Großteil der Kinder, die in Vollzeitpflege in Pflegefamilien leben, so die Statistik, kommt aus armen Verhältnissen - bedeutet Kinderarmut strukturelle Kindeswohlgefährdung, wie der kinder- und jugendpolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Norbert Müller, sagt?

Vor diesem Hintergrund wird die Zeitpunkte-Debatte die Situation von Pflegekindern und Pflegefamilien in Berlin und Brandenburg genauer beleuchten."

Studiogäste:
Birgit Mallmann, Geschäftsführerin von pik, Pflegekinder im Kiez GmbH Berlin Friedrichshain/Kreuzberg
Elke Wagner, Referentin für das Thema Grundsatzfragen - Hilfen zur Erziehung im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Peter Heinßen, Geschäftsführer der Familien für Kinder GmbH Berlin, Landesberatungsstelle Pflegekinderhilfe


02.05.2019
„Wir suchen Eltern für die Kinder, nicht umgedreht“

Zum Thema Motivation und Vorbereitung von Pflegeeltern hat rbb|24 ein Interview mit Angelika Nitzsche, Mitarbeiterin der „Berliner Beratungsstelle Pflegekinderhilfe“, geführt und unter www.rbb24.de veröffentlicht.


02.05.2019
Bundestagsanfrage zur Situation des Pflegekinderwesens

Aus der Beantwortung einer kleinen Anfrage im Bundestag geht hervor, dass die Zahl der Kinder in Pflegefamilien im Vergleich von 2008 zu 2017 von 60.347 auf 81.412 angestiegen ist. Die Zahl der Kinder in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe nach § 34 SGB VIII stieg von 68.629 auf 99.952.

Zur Situation der Herkunftsfamilie des Pflegekindes geht aus der Beantwortung hervor, dass von den 69.575 andauernden Hilfen 38.473 Kinder vorher bei einem Elternteil lebte. Bei 23.575 Kindern lebten die Eltern zusammen bzw. lebte ein Elternteil mit neuer Partnerin/neuem Partner zusammen.

Von den 69.575 Herkunftsfamilien (2017) lebten 54.449 teilweise oder ganz von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder von Sozialhilfe (SGB XII).

>>>Beantwortung der Bundestagsanfrage zur Situation des Pflegekinderwesens als PDF


27.04.2019
Pflegeeltern werden in Berlin dringend gesucht – Radio Eins- und RBB|24-Bericht

Radio Eins hat am 27.04.2019 in seinen stündlichen Samstag-Vormittag-Nachrichten berichtet, dass vor allem für kleine Kinder in Berlin dringend Pflegeeltern gesucht werden. Auf der Homepage von Radio Eins und RBB|24 wurde hierzu ein längerer Hintergrundartikel veröffentlicht:

Weil es an Pflegefamilien fehlt, kommen in Berlin mitunter auch Säuglinge und Kleinkinder in Heime. Dass sich nicht genügend Pflegeeltern finden, liegt nach Einschätzung von Experten vor allem am mangelnden Wohnraum.

In Berlin mangelt es an Pflegefamilien für Kinder und Jugendliche. "Jährlich fehlen etwa 500 Familien", sagte Peter Heinßen, Geschäftsführer der Familien für Kinder gGmbH, der Deutschen Presse-Agentur mit Verweis auf Schätzungen. Das Unternehmen betreibt unter anderem die Landesberatungsstelle Vollzeitpflege Berlin und unterstützt Pflegeeltern. Der enorme Bedarf könne aus verschiedenen Gründen nicht gedeckt werden. "Eines der wichtigsten Probleme ist derzeit der angespannte Wohnungsmarkt", so Heinßen.

Ende 2018 lebten laut Senatsverwaltung für Familie rund 2.400 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien. 44,4 Millionen Euro gab das Land Berlin dafür aus. Die Zahl der untergebrachten Pflegekinder blieb demnach in den zurückliegenden Jahren stabil. "Die Berliner Jugendämter berichten aber, dass der Bedarf an Pflegefamilien/Pflegepersonen größer ist als der Bestand. Das betrifft vor allem die Unterbringung von Kindern unter sechs Jahren", bestätigt Sprecherin Iris Brennberger.

Umzug in größere Wohnung kaum noch möglich

Dass die Zahl der Pflegefamilien überhaupt gehalten werden könne, sei keine Selbstverständlichkeit. "Aus unterschiedlichen Gründen trauen sich immer weniger Familien  die Aufnahme eines Pflegekindes zu", so Brennberger. Auch aus Sicht der Verwaltung spiele insbesondere das Wohnungsproblem eine Rolle. Noch vor einigen Jahren hätten sich Familien, die ein Kind aufnehmen wollten, einfach eine größere Wohnung gesucht. "Das ist heute kaum noch möglich", erläutert Heinßen.

Darüber hinaus fehle es auch an ausreichender Werbung und Öffentlichkeitsarbeit. "Dafür muss Berlin deutlich mehr Geld in die Hand nehmen", fordert Heinßen. Eine Plakataktion reiche nicht aus. "Wir wissen, dass potenzielle Pflegeeltern etwa fünf Mal mit dem Thema in Kontakt kommen müssen, bevor sie sich dafür entscheiden, Pflegeeltern werden zu wollen. Laut Verwaltung wird regelmäßig für Pflegeeltern geworben.

Immer mehr Fälle von Kindeswohlgefährdungen

Die Gründe, warum Kinder aus ihren Familien genommen werden, sind unterschiedlich. "Drogen in allen Formen sind eines der wichtigsten Probleme. Manche Eltern sind auch einfach nicht in der Lage, ihre Kinder zu erziehen, weil sie selbst schon in schwierigen Verhältnissen aufgewachsen sind", so Heinßen. Darüber hinaus seien psychische Erkrankungen der Mütter ein häufiger Grund. Gewalt in der Familie und Partnerschaftsprobleme sind laut Brennberger weitere Ursachen.

Laut der Sprecherin steigen die Zahlen der festgestellten Fälle von akuten und latenten Kindeswohlgefährdungen an. "Es ist aber fraglich, ob dies tatsächlich an einer Steigerung der Kindeswohlgefährdungen liegt", so Brennberger. Unter anderem sei die gesellschaftliche Sensibilität gewachsen. Auch die Kinderschutzverfahren in der Jugendhilfe seien weiterentwickelt worden, um Kindeswohlgefährdungen frühzeitiger zu erkennen.

Mehr als 6.000 Berliner Kinder und Jugendliche in Heimen

Alternativen zu Pflegefamilien sind Heime und Wohngruppen. Laut Amt für Statistik lebten Ende 2017 mehr als 6.000 Kinder und Jugendliche in Heimen. Doch diese Betreuungsformen seien für die Kinder schwierig. "Gerade für Säuglinge ist es sehr schwer, eine Bindung aufzubauen, wenn es mehrere verschiedene Bezugspersonen gibt", weiß Heinßen.

Die Unterbringung in Heimen sei für die Jugendämter allerdings unkomplizierter als die Arbeit mit Pflegefamilien, so Heinßen. Dennoch dürfe man den Ämtern nicht pauschal unterstellen, dass sie sich zu wenig Mühe machten. Es gebe dort auch sehr engagiertes Personal. In Berlin sind die Jugendämter und freie Träger für die Vermittlung zuständig.

Eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie ist selten

Für die Erziehungsleistung bekommen Pflegeeltern monatlich 300 Euro. Hat das Kind einen erhöhten Förderbedarf, etwa durch Krankheiten wie ADHS oder das Fetale Alkoholsyndrom, steigt der Satz auf rund 960 Euro im Monat. Hinzu kommen Pauschalen für den Lebensunterhalt von rund 400 bis rund 560 Euro je nach Alter der Kinder und Jugendlichen. Für Weihnachten, Schulfahrten und andere Aktivitäten kommt eine monatliche Beihilfe von rund 50 Euro hinzu. Außerdem können Pflegeeltern für höhere Ausgaben weitere Zuschüsse beantragen.

Bei einer unbefristeten Vollzeitpflege leben die Kinder in der Regel bis zu ihrem 18. Lebensjahr oder der Verselbstständigung in der Pflegefamilie. Nur wenn sich die Verhältnisse in der Herkunftsfamilie für das Kind deutlich verbessert haben, kann es dorthin zurück - das passiert laut der Gesellschaft "Familien für Kinder" in etwa drei Prozent der Fälle.


05.04.2019
In Berlin leben zurzeit ca. 2.400 Kinder in Pflegefamilien

Zum Stichtag 31.12.2018 lebten 2.401 Kinder in Pflegefamilien. 455 kleine Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren waren in stationären Einrichtungen untergebracht. Es ist davon auszugehen, dass für ca. 20 % dieser Kinder auch eine Pflegefamilie geeignet wäre (für ca. 90 Kinder). Dies geht aus der Beantwortung einer Anfrage im Abgeordnetenhaus durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hervor.

Zur Finanzierung der Vollzeitpflege führt die Senatsverwaltung aus, dass die Angemessenheit der Höhe der Pauschalen für den Lebensunterhalt des Kindes und die Kosten der Erziehung von der Senatsverwaltung regelmäßig geprüft werden. Derzeit wird eine Neufassung der Ausführungsvorschriften zum Pflegegeld in den Fachgremien der Pflegekinderhilfe diskutiert und befindet sich in Bearbeitung. Wie in einigen anderen Bundesländern wird angestrebt, dass sich die Pauschalen zum Lebensunterhalt auch in Berlin u.a. an den Empfehlungen des Deutschen Vereins orientieren.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie betont, dass die Gewinnung von geeigneten Pflegefamilien und die Erweiterung des möglichen Anteils an Pflegefamilien für den Senat einen hohen Stellenwert haben.

>>> Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Seidel (LINKE) zum Thema: „Finanzierung Vollzeitpflege“ und Antwort der Senatsverwaltung vom 25. März 2019 (pdf)


15.03.2019
Auch bei der Mütterrente II bleiben viele Adoptiv- und Pflegeeltern außen vor

Mit dem Inkrafttreten der sog. Mütterrente II erhalten Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, etwas mehr Geld. Konkret wird ihnen ein zusätzlicher halber Rentenpunkt pro Kind zugestanden, was insgesamt 2,5 Rentenpunkte ausmacht und einer Mehrzahlung von monatlich 15,35 Euro (im Osten) bzw. 16,02 Euro (im Westen) entspricht. Für die Erziehung von Kindern, die ab 1992 geboren wurden, werden ohnehin drei Rentenpunkte angerechnet.

Ziel dieser Rentenreform sollte die Gleichstellung aller Eltern sein. Doch Adoptiv- und Pflegeeltern, die ein Kind erst nach dem 12. Lebensmonat aufgenommen hatten, wurden erneut übergangen, zugunsten einer für die Verwaltung einfachen Stichtagsregelung.

In einer Pressemitteilung vom 1.3.2019 fordert der PFAD Bundesverband den Gesetzgeber auf, in allen Fällen die tatsächlich erbrachten Erziehungsleistungen von Adoptiv- und Pflegemüttern rentenrechtlich anzuerkennen, auch wenn deshalb in Einzelfällen Doppelzahlungen erfolgen müssten.

Vom Gesetzgeber erwartet der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. eine Verbesserung der Regelung. Auch die Erziehungsleistungen sozialer Eltern müssen anerkannt werden. Denn viele Pflege- und Adoptiveltern stellten und stellen immer noch die eigene Erwerbstätigkeit zurück zugunsten der Sorge für Kinder, die einen schweren Start ins Leben hatten. Deren Erziehung erfordert oft ein überdurchschnittliches Maß an elterlicher Aufmerksamkeit, Förderung und Engagement.

Um die sog. Mütterrente als Adoptiv- bzw. Pflegeeltern für die eigene Erziehungsleistung erhalten zu können, rät der PFAD Bundesverband zur frühzeitigen Klärung des Rentenkontos, damit Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten fairerweise dem Konto der tatsächlich Erziehenden zugerechnet werden.

Für bereits verrentete Pflege- und Adoptiveltern, die bisher keine Zuschläge für Kindererziehungszeiten erhalten, weil die Erziehung des Kindes erst nach dem 12. Lebensmonat begonnen hat, hat PFAD einen Musterantrag an den Rententräger ausgearbeitet, der auf der Homepage des Verbandes (www.pfad-bv.de) heruntergeladen werden kann.

Weitere Informationen unter www.pfad-bv.de


15.03.2019
Umfrage zum PFAD Jahresthema 2019: „Entlastung von Pflege- und Adoptivfamilien“

In diesem Jahr hat sich der PFAD Bundesverband als Jahresthema die „Entlastung von Pflege- und Adoptivfamilien“ vorgenommen und fordert: Entlastung gehört dazu!

Um Ideen und einen Überblick über gute Praxis sammeln zu können, bittet der PFAD Bundesverband Pflege- und Adoptiveltern, ihre Selbsthilfegruppen sowie Fachkräfte aus Jugendämtern und von freien Trägern wieder um Mitwirkung.

Auszeiten, Unterstützung und das Abgeben von Aufgaben sind besonders in Pflege- und Adoptivfamilien vorbeugend und vor allem in Krisenzeiten wichtig. Pflege- und Adoptiveltern versuchen nach Kräften die Entwicklung ihrer Kinder zu fördern. Zwischen vielen Pflichten und Terminen sind sie stark gefordert und es bleibt im Alltag oft zu wenig Zeit für eigene Bedürfnisse und Regeneration. Auch Kinder profitieren von entlastenden Angeboten in ihrem leistungsorientierten Umfeld. Deshalb startet der PFAD Bundesverband die:

PFAD UMFRAGE 2019
Gesammelt werden gute Ideen und kreative Lösungen, die der Entlastung von Pflege- und Adoptivfamilien dienen.

  • Wie stärken sich Pflege- und Adoptiveltern im Alltag?
  • Was bieten Jugendämter und freie Träger zur Entlastung an?
  • Welche Entlastungsangebote organisieren Selbsthilfegruppen der Pflege- und Adoptivfamilien?

Beiträge werden erbeten an: redaktion@pfad-bv.de


Infohotline: 030 - 21 00 21 0

Infoabend

Di., 09.04.2024, 18:00 Uhr

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