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Startbonus Pflegekind

Finanzielle Unterstützung bei Neuaufnahme eines Pflegekindes

Der Startbonus wird 2026 und 2027 fortgesetzt!

Neue Anträge können ab Januar 2026 gestellt werden!

Mit dem Modellprojekt „Startbonus Pflegekind“ möchte das Land Berlin mehr Menschen für die Pflegekinderhilfe und neue Zielgruppen als Pflegepersonen gewinnen. Pflegepersonen, die neu ein Pflegekind (im Alter von 0 bis vor dem Schuleintritt) aufnehmen, erhalten für 12 Monate eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, um die Anfangszeit gut begleiten zu können.

924 Euro pro Pflegefamilie

(Höhe des Startbonus Pflegekind)

Zeitraum der Auszahlung des Startbonus: 01.01.2026- 31.12.2027

Welche Zuwendungen bekommen Pflegeeltern generell pro Monat in Berlin?

  • Pauschale für den Lebensunterhalt des Kindes
  • Abgeltung der Erziehungsleistung
  • Und zusätzlich den Startbonus Pflegekind

Musterrechnung für ein 3-jähriges Kind ohne erweiterten Förderbedarf

Lebensunterhalt: 603 €
Erziehungsleistung: 420 €
Startbonus Pflegekind für max. 12 Monate: 924 €
Summe pro Monat: 1947 €

 

Voraussetzungen für den Erhalt des Startbonus Pflegekind

  • Sie nehmen ein Berliner Pflegekind auf bzw. haben ab dem 1. September 2025 ein Kind in Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII auf Dauer (unbefristet) bei sich aufgenommen.
  • Es liegt kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Ihnen und dem Pflegekind vor.
  • Ihr Pflegekind ist noch nicht eingeschult.
  • Sie wollen den Aufbau einer familiären Bindung zu Ihrem neuen Pflegekind intensiv begleiten.
  • Sie haben dafür Ihre Arbeitszeit bereits reduziert (höchstens 32 Std. pro Wo. Arbeitszeit), reduzieren mit Antragstellung Ihre Arbeitszeit auf höchstens 32 Wochenstunden oder gehen in Elternzeit, um den Bedürfnissen Ihres Pflegekindes besser gerecht werden zu können. Bei Paaren reicht ein Pflegeelternteil, das 32 h oder weniger arbeitet.
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Berlin und die Zuständigkeit für Ihr Pflegekind liegt bei einem Berliner Bezirk.
  • Auch wenn Sie ein weiteres Pflegekind bei sich aufnehmen, können Sie den Startbonus beantragen. Es darf dann kein Startbonus mehr für zuvor aufgenommene Pflegekinder beansprucht werden.

 

Antragstellung

Anträge können per E-Mail oder Post gestellt werden.
Nach Antragstellung per Mail muss nur das Antragsformular per Post unterschrieben an Familien für Kinder gGmbH gesendet werden.

Es gilt das Datum des Antrageingangs sowohl per Mail als auch per Post. Schicken Sie deshalb zusätzlich eine E-Mail, auch wenn Sie die Unterlagen lieber per Post einreichen möchten, um eine Verzögerung zu vermeiden.
Sollten einige Nachweise noch fehlen, haben Sie bis zu 3 Monate nach Antragstellung, um diese nachzureichen.

Alle Nachweise für den Antrag sind per Mail ausreichend, das Antragsformular schicken Sie uns bitte an:

Familien für Kinder gGmbH
Stichwort: Startbonus Pflegekind
Stresemannstr. 78
10963 Berlin

Formulare zum Startbonus

› Hinweise zum Startbonus

› Antrag

› Bescheinigung Arbeitsstelle

› Selbstauskunft

› Q&A - Die wichtigsten Fragen und Antworten (folgt zeitnah)

Bei Fragen: Toni Engler (sie/ihr)
E-Mail: startbonus@pflegekinder-berlin.de
Telefon: 0155 60 98 49 51

 


Folgeanträge für Pflegeeltern, die in 2025 den Startbonus bereits erhalten haben

Sie haben den Startbonus bereits bis Dezember 2025 für weniger als 12 Monate erhalten?
Dann können Sie bis zur maximalen Auszahlungsdauer von 12 Monaten verlängern!

Einfach das neue Antragsformular downloaden, ausfüllen und an uns senden!

Melden Sie sich bis spätestens 31.01.2026 unter: startbonus@familien-fuer-kinder.de. 

Infohotline: 030 - 21 00 21 0

Infoabend

Di., 10.02.2026, 18:00 Uhr

Bitte vorher anmelden

Info und Anmeldung

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