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Bereitschaftskrisenpflege

Bereitschaftskrisenpflege

In der Bereitschaftskrisenpflege werden Kinder aufgrund unterschiedlicher Krisensituationen oder im Zusammenhang mit einer Inobhutnahme ad hoc durch das Jugendamt untergebracht. Sie bietet den Kindern einen sicheren familiären Rahmen in einer Pflegefamilie und dient der Stabilisierung des Kindes. Die Unterbringung in der Bereitschaftskrisenpflege ist zeitlich befristet.

Die Tätigkeit als Pflegeperson in der Bereitschaftskrisenpflege richtet sich an geeignete Einzelpersonen oder Familien, die bereit sind, kurzfristig Kinder aufzunehmen und eine kontinuierliche Betreuung sicherzustellen.

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Anforderungen

  • Verpflichtung zur kurzfristigen Aufnahme von Kindern
  • Aufnahmebereitschaft für ein oder zwei Kinder
  • Einschränkung bzw. Ausschluss der eigenen Erwerbstätigkeit zur Sicherstellung der Betreuung
  • Teilnahme an Beratung, Fortbildung und Supervision
  • Verpflichtung zur engen Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und ggf. dem Pflegekindedienst eines freien Trägers
  • Weitere Voraussetzungen: Grundlagenseminar Pflegekind und Aufbaukurs Krisenpflege, Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder, Berufsabschluss (kein sozialer/pädagogischer Berufsabschluss erforderlich), Führungszeugnis

Festgelegte Rahmenbedingungen

Die zentralen Rahmenbedingungen werden in einem Vertrag zwischen Jugendamt und Pflegeperson vereinbart:

  • Aufnahmeverpflichtung
  • Kapazität: maximal ein oder zwei Kinder
  • Erreichbarkeit: werktägliche Erreichbarkeit, damit Aufnahmen abgestimmt werden können
  • Dauer der Unterbringung: Die Unterbringung ist grundsätzlich auf eine zügige Perspektivklärung für das Kind ausgerichtet (in der Regel wenige Monate, max. ca. 6 Monate)
  • Belegungsfreie Zeiten: bis zu 42 Tage pro Jahr
  • Erforderliche Ausstattung: separates, kindgerecht ausgestattetes Zimmer
  • Mitwirkung: verpflichtende Beteiligung z.B. an Hilfeplangesprächen

Pflegekinder

Die Bereitschaftskrisenpflege wird eingerichtet für Kinder in der Altersspanne von 0 bis 6 Jahren (diese Altersspanne kann im Einzelfall auch eingegrenzt werden), die kurzfristig z.B. aufgrund einer Krisensituation untergebracht werden müssen und für die für die eine schnelle Stabilisierung und Perspektivklärung erforderlich ist.

Finanzielle Rahmenbedingungen

Die Finanzierung besteht aus mehreren Bausteinen:

  1. Bereitschaftspauschale (steuerpflichtig): wird monatlich und belegungsunabhängig gezahlt
  2. Pauschale für die Pflege und Erziehung des Kindes (nicht steuerpflichtig): wird bei tatsächlicher Belegung gezahlt
  3. Sachaufwand: altersabhängige Pauschale je Kind
  4. Einmalige Erstausstattung: auf Antrag bis zu 1.700 €

Beispielrechnung für ein Kind

Fixe Bestandteile (monatlich):

→ Bereitschaftspauschale:                              2.200 €

→ Pauschale Pflege und Erziehung:              1.470 €

    (3,5-fach gemäß AV-Vollzeitpflege)        

→ Pauschale zum Lebensunterhalt:               603 €

→ Unfallversicherung:                                      15,99 €

     (Erstattung gemäß AV-Vollzeitpflege)                        

Monatliches Einkommen (bei Belegung an 323 Tagen im Jahr): ca. 3.484,44 €

Beispielrechnung für zwei Kinder

Fixe Bestandteile (monatlich):

→ Bereitschaftspauschale:                2.500 €

→ Pauschale Pflege & Erziehung:     2.100 €

   (zus. 1,5-fach gemäß AV-VollzeitPflege für das zweite Kind)            

→ Pauschale zum Lebensunterhalt:  1.206 €

→ Unfallversicherung:                          15,99 €

   (Erstattung gemäß AV-Vollzeitpflege)         

Monatliches Einkommen (bei Belegung an 323 Tagen im Jahr): ca. 4.355,55 €

Sozialversicherung und Steuern

  • Die Bereitschaftskrisenpflege begründet kein Arbeitsverhältnis
  • Die Bereitschaftspauschale ist grundsätzlich steuerpflichtig
  • Die Bereitschaftspauschale muss eigenverantwortlich zur Finanzierung der sozialen Sicherung genutzt werden. Das Land Berlin führt keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Alterssicherung für die Pflegepersonen ab.
  • Es werden zusätzlich Beiträge zur Unfallversicherung erstattet

Mustervertrag und Verbindlichkeit

Der Mustervertrag ist die verbindliche Grundlage für die Bereitschaftskrisenpflege:

  • regelt Leistungen, Rechte und Pflichten aller Beteiligten
  • legt die Rahmenbedingungen für Aufnahme, Betreuung und Finanzierung fest
  • definiert einheitliche Standards für alle Bezirke

Damit stellt der Mustervertrag das zentrale Instrument zur einheitlichen Umsetzung der Bereitschaftskrisenpflege in Berlin dar.

Gleichzeitig bietet der Mustervertrag die Möglichkeit, die Ausgestaltung der Pflegestelle zu einzelnen Themen gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt individuell zu vereinbaren. Anpassungen sind in folgenden Bereichen möglich:

  • Altersgruppe der aufzunehmenden Kinder (Das Alter aufzunehmender Kinder kann eingegrenzt werden, darf das Alter von sechs Jahren jedoch nicht überschreiten)
  • Anzahl der vorgehaltenen Plätze (1 Kind oder 2 Kinder)
  • Aufnahme von Geschwisterkindern in enger Abstimmung mit der Pflegeperson und nach Prüfung durch das Jugendamt
  • Festlegung weiterer Ausschlussgründe (bspw. körperliche Beeinträchtigungen des Kindes)

So wird ein berlinweit einheitlicher Rahmen mit der notwendigen Flexibilität zur Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten der Pflegeperson verbunden.

Verantwortlichkeiten im Prozess

Jugendamt:

  • Auswahl und Belegung der Pflegestelle
  • Hilfeplanung und Perspektivklärung für das Kind
  • Sicherstellung der Finanzierung

Pflegeperson:

  • Aufnahme, Betreuung und Stabilisierung des Kindes
  • Mitwirkung an Hilfeplanung und Dokumentation
  • Zusammenarbeit mit Jugendamt, Trägern und Herkunftsfamilie

Pflegekinderdienst des Jugendamtes oder eines freien Trägers:

  • Beratung, Unterstützung und Begleitung der Pflegeperson

Sie haben Interesse?

  • Wenden Sie sich für eine Erstberatung gerne an: Familien für Kinder e.V.: 030 - 21 00 21 0; info[at]familien-fuer-kinder.de
  • Oder direkt an die Ihnen bekannten Fachkräfte des Pflegekinderdienstes in Ihrem Bezirk
Infohotline: 030 - 21 00 21 0

Infoabend

Di., 06.10.2026, 18:00 Uhr

Bitte vorher anmelden

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